Versicherer darf Ex-Profi nicht auf Job als Torwarttrainer verweisen
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
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München, 2.2.2011 | 09:15 | eko
Schädigt ein Haustier einen Dritten oder sein Eigentum, muss der Tierhalter für den Schaden haften. Bei kleinen Haustieren wie Katzen oder Vögel leistet die private Haftpflicht des Halters, für Hunde und Pferde brauchen Verbraucher eine Tierhalterhaftpflicht, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Immer mehr Menschen wollen bei der Rente auf Eigenverantwortung setzen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Umfrage im Vorfeld der Bundestagswahl.
Zum Jahreswechsel ist der Garantiezins von 0,25 auf 1,0 Prozent gestiegen. Verbraucher profitieren von höheren garantierten Renten und besseren Rentenfaktoren.