Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 5.1.2011 | 14:45 | kba
Kollisionen mit Wildtieren sind hierzulande eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl dieser Zusammenstöße stark zugenommen. Eine aktuelle Studie soll nun klären, woran das liegt und wie diese Unfälle gegebenenfalls zu verhindern sind.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.