Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 17.12.2012 | 16:22 | kro
Der Stichtag für die Einführung der Unisextarife innerhalb der Versicherungsbranche rückt immer näher: Ab Freitag, den 21. Dezember, darf das Geschlecht der Kunden bei der Beitragsgestaltung keine Rolle mehr spielen. Vielmehr zahlen Männer und Frauen künftig bei ansonsten identischen Rahmenbedingungen auch gleich hohe Beiträge. Die Unisexregelung gilt nur für Neuabschlüsse, bestehende Policen müssen nicht umgestellt werden.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.