Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Telefonische Expertenberatung
Montag - Sonntag von 08:00 - 22:00 Uhr
abhängig vom Versicherungsprodukt
München, 5.10.2015 | 10:15 | kro
Ab heute können Sie wieder Ihre Website des Jahres wählen. Bis einschließlich 13. November können Sie in 19 Kategorien für Ihre Lieblings-Online-Auftritte stimmen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ist das Münchener Vergleichsportal CHECK24 wieder in der Kategorie „Vergleich“ nominiert.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.