Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 2.1.2014 | 15:40 | kro
Die Folgen von Naturgewalten wie Hagel, Sturm und Hochwasser haben die deutschen Versicherer nach bisherigen Schätzungen im vergangenen Jahr knapp sieben Milliarden Euro gekostet. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag mit. Insgesamt gingen mehr als zwei Millionen Schadensmeldungen bei den Gesellschaften ein.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.