Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 24.3.2011 | 14:45 | tei
Immer weniger Verbraucher geben sich damit zufrieden, einfach einen Versicherungsvertrag zu unterschreiben oder eine Geldanlage abzuschließen, ohne genau zu wissen, was mit ihrem Geld passiert. Das Thema Nachhaltigkeit wird als Auswahlkriterium zunehmend wichtiger.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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