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Kfz-Versicherung: Bei Gespann-Unfall zahlen beide Versicherungen

München, 7.1.2011 | 17:00 | eko

Fahrzeuge mit Anhänger gelten als Kfz-Gespann. Häufig ist nicht nur das Fahrzeug versichert, sondern auch der Hänger mit einer eigenen Versicherungspolice ausgestattet. Kommt es zu einem Unfall, zahlen beide Assekuranzen, entschied der Bundesgerichtshof.

Bei einem Unfall mit Hänger sind die Versicherung des PKWs und die des Hängers verpflichtet zu zahlen.Bei einem Unfall mit Hänger sind die Versicherung des PKWs und die des Hängers verpflichtet zu zahlen.
Versicherungsnehmer müssen mit einer Kfz-Haftpflichtpolice eventuelle Schäden absichern, die sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Kfz-Gespanne, also Fahrzeuge mit Hänger, sind oft mit zwei getrennten Versicherungspolicen ausgestattet. Das ist grundsätzlich sinnvoll, weil das Fahren mit Gespann eine sorgfältigere Fahrweise erfordert. Kommt es dennoch zum Unfall, ist häufig nicht klar, welche Versicherung den Schaden regulieren soll.

In einem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, hatte ein Traktor mit Anhänger wegen zu schnellen Fahrens auf nasser Straße einen Unfall mit einem PKW verursacht und die Fahrzeuginsassin verletzt. Die regulierungsbedürftigen Kosten aus dem Unfall, die sich aus Schadenersatzforderung und Schmerzensgeld zusammensetzten, beliefen sich auf etwa 13.000 Euro. Die Versicherung des Traktors wollte sich an der Schadenregulierung jedoch nicht beteiligen.

Der Unfall sei schließlich durch ein Ausscheren des Hängers verursacht worden und nicht durch die Zugmaschine. Die Kammer des Bundesgerichtshofes sah das jedoch anders. Die Richter argumentierten, dass Zugmaschine und Hänger als Gespann zu einer Verkehrseinheit verbunden gewesen seien und deshalb auch zu gleichen Teilen an der Schadenregulierung mitzuwirken haben.
 

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