Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 7.1.2011 | 17:00 | eko
Fahrzeuge mit Anhänger gelten als Kfz-Gespann. Häufig ist nicht nur das Fahrzeug versichert, sondern auch der Hänger mit einer eigenen Versicherungspolice ausgestattet. Kommt es zu einem Unfall, zahlen beide Assekuranzen, entschied der Bundesgerichtshof.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.