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EuGH entscheidet über Unisex-Tarife bei der Versicherung

München, 28.2.2011 | 16:30 | tei

In vielen Bereichen der Versicherungsbranche fungieren Statistiken und Risikoerwartungen als Basis für die Festlegung der zu zahlenden Prämie. In den Beiträgen können die Unterschiede zwischen Männern und Frauen finanziell sehr deutlich ausfallen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will morgen über die Einführung sogenannter Unisex-Tarife entscheiden.

Der EuGH will am Dienstag über die Einführung der Unisex-Tarife bei der Versicherung entscheiden.Der EuGH will am Dienstag über die Einführung der Unisex-Tarife bei der Versicherung entscheiden.
Auch in Hinblick auf die Versicherung unterscheiden sich Frauen gravierend von Männern: Sie gelten beispielsweise als die besseren und umsichtigeren Autofahrer und haben in der Regel eine deutlich höhere Lebenserwartung. Die Statistiken, die diese Fakten belegen, sind die Grundlage für die Berechnung unterschiedlicher Versicherungstarife. Im Bereich der Lebensversicherung, der Rentenversicherung oder der Kfz-Versicherung zum Beispiel können die Beitragssätze für Männer und Frauen unter Umständen deutlich auseinandergehen. Nach Meinung von EU-Generalanwältin Juliane Kokott ist diese Differenz ungerechtfertigt.

Kokott drängt darauf, im Versicherungsbereich generell sogenannte Unisex-Tarife einzuführen, also gleiche Beiträge für Männer und Frauen. Sie beruft sich dabei auf den im EU-Recht gültigen Grundsatz der Gleichbehandlung. Die bislang noch geltende Ausnahmeregelung für die Versicherungswirtschaft, die geschlechtsspezifische Tarifberechnungen erlaubt, soll nach ihrem Willen vom EuGH außer Kraft gesetzt werden.

Aktuell ist es noch zulässig, in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschlecht unterschiedlich hohe Beiträge zu verlangen - sofern sich ein geschlechtsspezifisches Risiko anhand einschlägiger Statistiken zweifelsfrei belegen lässt. Nach Ansicht der Generalanwältin sollen zukünftig nur noch biologische Risiken geltend gemacht werden können, so zum Beispiel das "Risiko" einer Schwangerschaft in der privaten Krankenversicherung. Der EuGH will am morgigen Dienstag über den Sachverhalt entscheiden.

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