Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 8.5.2012 | 12:14 | tei
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will Versicherungsmakler zwingen, künftig vor Vertragsschluss ihre Provisionen offenzulegen. Die Vermittler sollen unter anderem angeben, für welches Unternehmen sie arbeiten und wie hoch ihre Vermittlungsgebühr ausfällt. Das berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf einen bislang unveröffentlichten Entwurf zur Überarbeitung der EU-Finanzvermittlerrichtlinie IMD.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.