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Bei Demenzdiagnose Versicherungspolice überprüfen

München, 24.2.2011 | 18:00 | sge

Statistiken zufolge steigt die Zahl der Demenzkranken in Deutschland immer mehr an. Für Betroffene und Angehörige bringt eine solche Diagnose viele Veränderungen mit sich. Unter anderem muss auch der Versicherungsschutz überprüft werden.

Erkrankt der Versicherte an Demenz, beeinflusst dies oftmals die Gültigkeit seiner Policen.Erkrankt der Versicherte an Demenz, beeinflusst dies oftmals die Gültigkeit seiner Policen.
Das Leben von Menschen ändert sich grundlegend, wenn sie an Demenz erkranken. Da die Risikofaktoren im Alltag von Demenzkranken zunehmen, verlieren mit der entsprechenden Diagnose auch einige Versicherungspolicen ihre Gültigkeit. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten folglich alle bestehenden Verträge auf dieses Kriterium hin überprüft werden. Auch gehen mit der Veränderung der Persönlichkeit Veränderungen in der Geschäfts- und Schuldfähigkeit einher.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft rät aus diesem Grund zu besonderer Vorsicht. Bis auf Versicherungen, die explizit für den Krankheitsfall abgeschlossen werden - wie Kranken- und Pflegeversicherung - kann sich eine diagnostizierte Demenzerkrankung nachteilig auf andere Versicherungspolicen auswirken. Dazu gehört zum Beispiel die private Unfallversicherung. Nach den allgemeingültigen Versicherungsbedingungen sind Menschen mit geistiger Verwirrung nicht mehr über einen klassischen Vertrag zu versichern.

Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen behalten auch mit der Demenzdiagnose ihre Gültigkeit, sind allerdings nur so lange in der Leistungspflicht, wie der Versicherte noch selbst schuldfähig ist. Ist er das nicht mehr, muss auch die Versicherung nicht mehr für entstandene Schäden aufkommen. Die Experten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft raten bei Demenz unbedingt zum Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Diese kann im Hinblick auf pflegerechtliche Aspekte sehr wertvoll sein.

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