Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 29.10.2012 | 10:31 | srh
Mit dem Stichtag am 21. Dezember 2012 ändert sich in der deutschen Versicherungsbranche etwas Wesentliches: Versicherungsgesellschaften dürfen dann nur noch Policen anbieten, die Männern und Frauen bei gleichen Voraussetzungen auch die gleichen Beiträge garantieren. Diese Veränderungen in der Tarifstruktur haben grundsätzlich Einfluss auf alle Versicherungsprodukte. CHECK24 bietet in einer detaillierten Übersicht Informationen zu den neuen Unisextarifen.
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Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.