Über 3 Millionen nutzen digitale Rentenübersicht
Seit Ende 2023 können Versicherte auf die digitale Rentenübersicht zugreifen. Über drei Millionen Menschen haben das Online-Angebot bereits genutzt.
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München, 14.3.2014 | 14:51 | mtr
Versicherer dürfen von einem Vertrag zurücktreten, wenn Kunden vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben - und zwar auch dann, wenn diese nur unzureichend oder überhaupt nicht über die Folgen ihrer Taten belehrt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Den Richtern zufolge dienen die gesetzlichen Belehrungspflichten einzig dem Schutz von ehrlichen Versicherungsnehmern.
Seit Ende 2023 können Versicherte auf die digitale Rentenübersicht zugreifen. Über drei Millionen Menschen haben das Online-Angebot bereits genutzt.
Die gesetzliche Rente wird zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht. Damit wird das Mindestsicherungsniveau einer Standardrente von 48 Prozent eingehalten.
Laut Morgen & Morgen sind viele Tarife der Unfallversicherung auf einem hohen Niveau. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich jedoch zunehmend.