Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 14.3.2014 | 14:51 | mtr
Versicherer dürfen von einem Vertrag zurücktreten, wenn Kunden vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben - und zwar auch dann, wenn diese nur unzureichend oder überhaupt nicht über die Folgen ihrer Taten belehrt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Den Richtern zufolge dienen die gesetzlichen Belehrungspflichten einzig dem Schutz von ehrlichen Versicherungsnehmern.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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