Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 30.8.2012 | 17:44 | srh
Die Bundesregierung hat gestern eine Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab dem kommenden Jahr beschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 wird der Prozentsatz um voraussichtlich 0,6 Prozent auf dann 19 Prozent des monatlichen Bruttolohns herabgesetzt. Dieser Beschluss muss noch den Bundesrat passieren. Hier hat die Opposition jedoch bereits Widerstand angekündigt.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.