Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 3.7.2014 | 13:38 | mtr
Die meisten deutschen Versicherungsgesellschaften sind auf eventuelle neue Wirtschafts- und Finanzkrisen gut vorbereitet. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem diesjährigen Stresstest. Alle geprüften Kranken- und Lebensversicherer bestanden den vierteiligen Test. Lediglich bei den Pensionskassen, Unfall- und Schadenversicherern fielen einige Versicherer teilweise durch.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.