Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 8.7.2011 | 16:20 | tei
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen den zuletzt in die Schlagzeilen geratenen Versicherungskonzern Ergo eine Sonderprüfung angestrengt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Behörde gegenüber dem Handelsblatt. Dabei geht es um Unregelmäßigkeiten in tausenden von Riester-Verträgen. Die Ergo soll ihren Kunden mehr berechnet haben, als es laut Vertrag vereinbart war.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.