Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 23.8.2011 | 18:07 | tei
Die Allianz Lebensversicherungs-AG muss ihren Kunden wegen undurchsichtiger Vertragsbedingungen eventuell Nachzahlungen in Höhe von zwei Milliarden Euro leisten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Klauseln zu Rückkaufswert, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei Renten- und Lebensversicherungsverträgen für ungültig erklärt. Die fragwürdigen Bedingungen wurden von der Allianz von Juli 2001 bis Ende des Jahres 2007 angewendet. Das OLG hat zudem keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt - der Versicherungskonzern will trotzdem nicht aufgeben.
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