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Allianz Leben will vorerst keine Nachzahlungen leisten

München, 26.8.2011 | 16:46 | tei

Obwohl das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Vertragsbedingungen in Renten- und Lebensversicherungen für intransparent und ungültig erklärt hatte, wird die Allianz Lebensversicherung AG zunächst keine Nachzahlungen leisten. Der Versicherer geht davon aus, dass der Prozess am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weitergeführt wird - das dort gefällte Urteil wird aus Sicht des Dax-Unternehmens den Streit entscheiden. Vorher soll kein Geld an Kunden gezahlt werden.

Erst bei einem entsprechenden Urteil des BGH will die Allianz Leben Nachzahlungen an Kunden leisten.Erst bei einem entsprechenden Urteil des BGH will die Allianz Leben Nachzahlungen an Kunden leisten.
In seinem Urteil hatte das OLG Stuttgart der Allianz Leben eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) verwehrt - der Versicherungskonzern hat Beschwerde dagegen eingelegt. „Wir gehen davon aus, dass der BGH unsere Meinung teilt und wir keine Rückzahlungen an Kunden leisten müssen“, teilte die Allianz Leben mit.

Entgegen einer Berechnung der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) rechnet der Versicherer nicht mit Nachzahlungen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Um den Kundenansprüchen nachkommen zu können, hat die Allianz im Abschluss 2010 eine Rückstellung von 117 Millionen Euro geschaffen. Ein Sprecher des Versicherungskonzerns teilte jedoch mit, die von den Verbraucherschützern kolportierte Nachzahlungssumme sei unrealistisch und deutlich zu hoch.

Die Hamburger Verbraucherschützer sind von ihrer Schätzung überzeugt. Die vzhh geht von etwa vier Millionen Betroffenen Kunden mit einem Anspruch von jeweils 500 Euro aus. "Wahrscheinlich rechnet die Allianz damit, dass einige Ansprüche schon verjährt sind und sich von den übrigen Kunden nur jeder Zehnte meldet", sagte Edda Castelló von der vzhh. Das wiederum zeige, wie nahe die Schätzung der Wirklichkeit komme. Die Verbraucherschützer haben auf ihren Webseiten bereits Musterbriefe veröffentlicht, mit denen betroffene Kunden Ansprüche geltend machen können.

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