Versicherer darf Ex-Profi nicht auf Job als Torwarttrainer verweisen
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
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München, 26.8.2011 | 16:46 | tei
Obwohl das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Vertragsbedingungen in Renten- und Lebensversicherungen für intransparent und ungültig erklärt hatte, wird die Allianz Lebensversicherung AG zunächst keine Nachzahlungen leisten. Der Versicherer geht davon aus, dass der Prozess am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weitergeführt wird - das dort gefällte Urteil wird aus Sicht des Dax-Unternehmens den Streit entscheiden. Vorher soll kein Geld an Kunden gezahlt werden.
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