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Die Progression in der Unfallversicherung

Was die Progression in der Unfall­versicherung bedeutet und wie Sie dadurch Ihre Versicherungs­summe erhöhen können, erfahren Sie hier!

Eine private Unfallversicherung leistet prinzipiell eine einmalige Kapitalzahlung, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall einen bleibenden Personenschaden erleidet. Die Höhe der Kapitalzahlung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und – falls vereinbart – der Progression ab. Die Gliedertaxe des Tarifs legt für jeden Körperteil oder Sinnes­organ einen bestimmten Invaliditäts­grad fest.

Wenn die Gliedertaxe beispielsweise für einen Daumen einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent vorsieht und eine Versicherungssumme von 200.000 Euro ohne Progression vereinbart wurde, erhält der Versicherte 40.000 Euro. Ist ein geschädigter Körperteil noch teilweise funktionsfähig, berücksichtigt die Versicherung den Invaliditätsgrad anteilig.

Erhöhung der Versicherungssumme durch eine Progression

Progressionsstaffel: Auszahlung der VersicherungssummeUm die ausbezahlte Versicherungssumme zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer meist aus drei Progressionsstaffeln auswählen:

  • 225 Prozent,
  • 350 Prozent und
  • 500 Prozent.

Diese Staffeln sind meist unterteilt in drei Progressionsstufen.

Jeder Stufe wird ein bestimmter Faktor zugeordnet, um den sich die Auszahlungssumme erhöht. Je höher die Progressionsstaffel und Progressionsstufe sind, desto größer ist der Faktor und damit die Versicherungssumme, die ausgezahlt wird.

   

Berechnung der Versicherungssumme mithilfe einer progressiven Invaliditätsstaffel

Wird ein Progressionstarif vereinbart, sind in der Regel im Versicherungsschein die Progressionsstaffeln aufgeführt. Auf diese Weise kann der Kunde die entsprechende Leistung aus der Tabelle ablesen. Im Folgenden ist ein Beispiel für eine progressive Invaliditätsstaffel für einen 225-prozentigen Progressionstarif abgebildet, anhand derer ein Versicherungsfall dargestellt wird.

Beispielhafte Progressionsstaffel mit 225 %:

Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % Leistungen in % der Versicherungssumme Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % Leistungen in % der Versicherungssumme Unfallbedingter Invaliditätsgrad in % Leistungen in % der Versicherungssumme
26 27 51 78 76 153
27 29 52 81 77 156
28 31 53 84 78 159
29 33 54 87 79 162
30 35 55 90 80 165
31 37 56 93 81 168
32 39 57 96 82 171
33 41 58 99 83 174
34 43 59 102 84 177
35 45 60 105 85 180
36 47 61 108 86 183
37 49 62 111 87 186
38 51 63 114 88 189
39 53 64 117 89 192
40 55 65 120 90 195
41 57 66 123 91 198
42 59 67 126 92 201
43 61 68 129 93 204
44 63 69 132 94 207
45 65 70 135 95 210
46 67 71 138 96 213
47 69 72 141 97 216
48 71 73 144 98 219
49 73 74 147 99 222
50 75 75 150 100 225

 

Versicherungsbeispiel

  • Versicherungssumme: 200.000 Euro
  • Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe:
    20 Prozent für einen Daumen, 10 Prozent für den Zeigefinger und 5 Prozent für den Mittelfinger
  • Unfallfolgen: Verlust von Daumen, Zeige- und Mittelfinger

Da sich die Invaliditätsgrade addieren, liegt in diesem Beispiel ein Invaliditätsgrad von 35 Prozent vor. Wurde nun eine Progression von 225 Prozent vereinbart, kann man der Tabelle entnehmen, dass bei einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent von der vereinbarten Versicherungssumme 45 Prozent ausbezahlt werden.

Die Summe wird wie folgt berechnet:

 

Formel: 200.000 Euro * 45 Prozent = 90.000 Euro

Allgemein: Auszahlung = verein­barte Ver­sicherungs­summe / 100 * erhöhter Prozent­satz

Läge eine 100-prozentige Invalidität vor, würde der Versicherungsnehmer bei diesem Tarif 225 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme erhalten. Da sich die ausgezahlte Versicherungssumme mit zunehmender Invalidität progressiv und nicht linear erhöht, spricht man von einer Unfallversicherung mit Progression.

Progression meist ab 25 Prozent Invalidität

Eine Progression greift in der Regel erst ab einem attestierten Invaliditätsgrad von 25 Prozent. Die Invaliditätsgrade summieren sich maximal zu einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.

Versicherungssumme und Progressionstarif richtig bestimmen

Werden Versicherungssumme und Progression ausreichend hoch gewählt, kann die private Unfallversicherung dazu dienen, die nötigen Umbau- oder Pflegekosten zu bezahlen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung problemlos durch Zusatzbausteine erweitern. Beispielsweise kann der Versicherte auch eine monatliche Unfallrente oder eine Todesfallleistung vereinbaren.

In der Regel mindestens 225 Prozent vereinbaren

Wir empfehlen, grundsätzlich eine Progression von mindestens 225 Prozent zu vereinbaren.

Unfallschutz für Selbstständige, Freiberufler und Kinder

Eine Unfallversicherung ist gerade für Selbstständige und Freiberufler, die über keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verfügen, eine empfehlenswerte Absicherung. Haben Sie Kinder? Dann kann der Abschluss einer Kinderunfallversicherung sinnvoll sein.

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