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Die Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich beim Tod der versicherten Person die Versicherungssumme aus. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.
Dies ist zum einen bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht der Fall. Machen Sie bei der Risikoprüfung wissentlich falsche Angaben, etwa zu gefährlichen Hobbys oder gesundheitlichen Beschwerden, würde die Versicherung im Todesfall nicht zahlen.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Risikofragen sorgfältig und wahrheitsgemäß beantworten. Achten Sie vor allem bei den Gesundheitsfragen darauf, dass Sie alle Erkrankungen und Beschwerden im abgefragten Zeitraum angeben. Meist wird hier nach den letzten fünf oder zehn Jahren gefragt. Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihren Ärzten nach, was in Ihrer Patientenakte steht.
Begeht die versicherte Person in den ersten drei Jahren Selbstmord, zahlt die Risikolebensversicherung in der Regel nicht. Erst nach Ablauf dieser Frist, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist, würde die Versicherung auch bei einem Suizid zahlen.
Erleidet die versicherte Person einen gewaltsamen Tod, wartet der Versicherer in der Regel das Ergebnis der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft ab. Sollte sich herausstellen, dass eine bezugsberechtigte Person für den Tod verantwortlich ist, würde die Versicherung nicht zahlen.
Mögliche Gründe, warum die Versicherung nicht zahlt: | |
Falsche Angaben bei Vertragsabschluss | |
Gewaltsamer Tod durch Bezugsberechtigten | |
Suizid in den ersten drei Jahren |