Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Was passiert bei Arbeitslosigkeit mit meiner privaten Rentenversicherung?

Wenn Sie arbeitslos werden, läuft eine private Rentenversicherung grundsätzlich normal weiter.

Falls Sie durch die Arbeitslosigkeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie prüfen, welche Möglichkeiten für die Beitragszahlung es gibt. Häufig bietet es sich an, die Beiträge zu stunden oder die Rentenversicherung für eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen.

Vermögensprüfung beim Antrag auf ALG II

Sollten Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) – auch als Hartz IV bezeichnet – beantragen, prüft das Jobcenter zunächst, ob Vermögen vorhanden ist, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Übersteigt das Vermögen bestimmte Freibeträge, muss es zunächst für den Lebensunterhalt verbraucht werden.

Es gilt ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro pro Lebensjahr – mindestens aber 3.100 Euro – sowie ein Schonvermögen für notwendige Anschaffungen von pauschal 750 Euro.

Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge des Antragsstellers. Hierzu zählt auch eine private Rentenversicherung. Beim Vertrag muss allerdings ausgeschlossen sein, dass das Kapital vor Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Dazu muss man bei seinem Versicherer vor einem Antrag auf ALG II einen sogenannten Verwertungsausschluss vereinbaren.

Keine Vermögensprüfung bei ALG I

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungs­leistung, für die versicherte Arbeitnehmer in die Arbeitslosen­versicherung einzahlen. Daher gibt es hier keine Vermögens­prüfung. Die Agentur für Arbeit zahlt das ALG I unabhängig davon, ob und in welcher Höhe privates Vermögen vorhanden ist.