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Was versteht man unter der (Forderungs-)Ausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflicht, die neben den normalen Versicherungsleistungen auch die Kosten für Schäden übernimmt, die ein Dritter bei Ihnen verursacht.

Denn in der Regel greift eine Privathaftpflicht nur bei Schäden, die ein Versicherungsnehmer bei einer anderen Person verursacht. Für Schäden am Versicherungsnehmer muss eigentlich laut Gesetz der Verursacher aufkommen - entweder über eine Privathaftpflicht oder aus eigener Tasche.

Verfügt der Verursacher allerdings über keine Privathaftpflicht und kann den Schaden auch nicht selbst bezahlen, bleibt der Geschädigte auf den Schadensersatzforderungen sitzen. Wenn jedoch eine Forderungsausfalldeckung abgeschlossen wurde, greift diese in einem solchen Fall. Das bedeutet: Der Schaden wird dann nicht vom Schadenverursacher, sondern von der Privathaftpflicht des Geschädigten übernommen.

Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie gehen über eine Ampel und werden von einem Fahrradfahrer niedergefahren. Dabei stürzen Sie auf die Straße und erleiden eine Verletzung. Nach dem Unfall stellt sich heraus, dass der Radler arbeitslos und nicht versichert ist. Somit bleiben Sie als Unfallgeschädigter auf sämtlichen Kosten (zum Beispiel dem Verdienstausfall oder dem Sachschaden am Fahrrad) sitzen. Haben Sie jedoch eine Forderungsausfalldeckung im Rahmen Ihrer Privathaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung in der Regel sämtliche Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Ist eine Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung sinnvoll?

Eine Privathaftpflicht ist in Deutschland bislang noch keine Pflicht. Demnach verfügt nicht jeder Mensch automatisch über eine entsprechende Absicherung. Als Konsequenz kann es passieren, dass Sie in einem Schadenfall zwar Schadensersatzansprüche haben, diese aber aufgrund von fehlender Liquidität seitens des Verursachers nicht erhalten. Vor dem Hintergrund, dass ein Unfall schnell passiert ist und die entsprechenden Schäden bis in die Millionenhöhe gehen können, ist eine Forderungsausfalldeckung für jeden sinnvoll.

Was sind die Voraussetzungen für eine Ausfalldeckung?

Eine Forderungsausfalldeckung ist mit den folgenden Voraussetzungen bzw. Bedingungen verbunden, die für die Kostenübernahme seitens des Versicherers erfüllt werden müssen:

  1. Es handelt sich um keinen vorsätzlich verursachten Schaden (bei allen Unfallbeteiligten).
  2. Der Verursacher ist bekannt.
  3. Der Verursacher verfügt über keine Versicherung, die den Schaden übernehmen kann. 
  4. Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, indem Sie gerichtlich einen Titel gegen ihn erwirkt haben, d.h. die Forderung muss durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt worden sein.
  5. Der Verursacher kann nicht für den Schaden aufkommen. Dies ist der Fall, wenn:
    • ein Versuch der Zwangsvollstreckung unternommen wurde und erfolglos war,  
    • eine eidesstattliche Versicherung abgelegt wurde oder 
    • ein Insolvenzverfahren gegen den Schadensersatzpflichtigen nicht zur vollen Befriedigung durchgeführt beziehungsweise ein solches Verfahren bereits vorab abgelehnt wurde.
  6. Für den Schaden kommt keine andere Versicherung (wie etwa Ihre Hausratversicherung) auf.
  7. Die Mindestschadenhöhe wurde erreicht. (Manche Versicherer zahlen erst dann für einen Schaden, wenn dieser eine gewisse Grenze erreicht hat. Häufig liegt diese bei 1.500 €.)
  8. Der Schaden liegt im Geltungsbereich der Versicherungspolice. (Bei vielen Versicherern ist dieser Bereich auf die EU beschränkt.)

Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung im Vergleich

Nicht jeder Tarif der Privathaftpflicht deckt automatisch den Forderungsausfall ab. Die Deckung ist jedoch in den meisten Fällen in den Komfort- oder Premiumtarifen der Versicherer enthalten.

Sind Sie auf der Suche nach einem leistungsstarken Tarif mit Forderungsausfall-Schutz, können Sie im kostenlosen CHECK24 Versicherungsvergleich den Filter „Ausfalldeckung” auswählen. Auf Basis Ihrer Angaben werden Ihnen dann im Anschluss die passenden Tarife aufgelistet. Ob die Policen und die damit verbundene Forderungsausfalldeckung gegebenenfalls an weitere Voraussetzungen (z.B. durch eine gesonderte Versicherungssumme oder eine Mindestschadenshöhe) geknüpft ist, können Sie auf einen Blick in unserem Detailvergleich nachlesen.

PHV FAQ Tarifdetail Desktop

Haben Sie bereits eine Privathaftpflicht abgeschlossen, ist eine erneute Prüfung der Vertragsdetails empfehlenswert. In manchen Fällen kann eine Anpassung der Versicherungsleistungen oder gegebenenfalls sogar ein Wechsel sinnvoll sein, sofern Sie eine Forderungsausfalldeckung wünschen.

 

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