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Nachmeldepflicht

Bei einem Antrag auf eine private Krankenversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Dies ermöglicht es der Versicherung, das individuelle Risiko einzustufen und eventuelle Zuschläge zu berechnen.

Zur Gesundheitsprüfung zählen Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers, die dieser wahrheitsgemäß beantworten muss. Hier müssen auch vorhandene Vorerkrankungen angegeben werden. Ändert sich der Gesundheitszustand im Zeitraum zwischen Antragstellung und Antragsannahme der privaten Krankenversicherung, muss die Versicherung unverzüglich darüber informiert werden. Diese sogenannte Nachmeldepflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.

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