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Hausarztprinzip

Entscheiden sich Versicherungsnehmer für einen Tarif mit Hausarztprinzip, profitieren sie zumeist von geringeren Beiträgen. Versicherungsnehmer, die einen Tarif mit Hausarztprinzip gewählt haben, müssen zunächst ihren Hausarzt aufsuchen und können nicht direkt einen Spezialisten (z.B. Orthopäde, Radiologe, HNO-Arzt) konsultieren. Wer sich trotz vereinbartem Hausarztprinzip nicht an diese Regelung hält, muss etwa 20 bis 25 Prozent der Arztkosten zusätzlich eventueller Ausgaben für Heilmittel und Medikamente selbst bezahlen.

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