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Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel teilt man dem neuen Arbeitgeber mit, bei welcher Krankenversicherung man versichert ist. Der Arbeitgeber meldet einen bei dieser Versicherung an und führt die Beiträge ab. Bei einer privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss zu den Prämien. Dieser Zuschuss beträgt monatlich maximal 471,32 Euro (Stand: 2025).

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