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mehr erfahrenZur Feststellung eines Pflegegrades wird bei gesetzlich Krankenversicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) herangezogen. Dieser stellt in einem Prüfverfahren – dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) – fest, wie hoch der Grad der Beeinträchtigung eines Antragstellers ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegepflichtversicherung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird.
Für privat Krankenversicherte ist Medicproof zuständig – der medizinische Dienst der privaten Versicherer.
Das Prüfverfahren NBA ermittelt den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems. Je höher die Punktzahl, desto höher ist auch der Pflegegrad. Das Punktesystem reicht bis 100 Punkte.
12,5 bis unter 27 Punkte |
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27 bis unter 47,5 Punkte |
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47,5 bis unter 70 Punkte |
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70 bis unter 90 Punkte |
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90 bis 100 Punkte |
Der Grad der Selbstständigkeit wird im Zuge des NBA anhand sechs verschiedener Bereiche gemessen. Je mehr Einschränkungen pro Bereich bestehen, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Bereiche werden dabei unterschiedlich stark gewichtet.
Im Bereich der Mobilität wird untersucht, ob eine Person etwa aufrecht sitzen, aufstehen, eine Treppe steigen oder sich im Bett bewegen kann.
Was kognitive und kommunikative Fähigkeiten anbelangt, wird beispielsweise überprüft, ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren oder Gesprächen folgen kann.
Hier wird untersucht, ob eine Person auffällige Verhaltensweisen wie etwa Aggressivität zeigt, Wahnvorstellungen hat oder depressiv ist.
Bei der Selbstversorgung geht es um alltägliche Dinge wie die tägliche Körperpflege sowie das An- und Ausziehen. Auch die Ernährung und der Toilettengang gehören dazu.
Dabei wird etwa überprüft, ob eine Person selbstständig ihre Medikamente einnehmen oder sich Injektionen setzen kann. Ob sie regelmäßige Arztbesuche eigenverantwortlich wahrnehmen kann, zählt ebenfalls dazu.
Hier geht es beispielsweise darum, ob eine Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten und planen sowie den Kontakt zu anderen Menschen pflegen kann.
Nach der Begutachtung aller Bereiche legt der MDK oder Medicproof die Punktzahl fest. Aus der Summe aller Punkte ergibt sich der Pflegegrad des Antragstellers.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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