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Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Zur Feststellung eines Pflegegrades wird bei gesetzlich Krankenversicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) herangezogen. Dieser stellt in einem Prüfverfahren – dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) – fest, wie hoch der Grad der Beeinträchtigung eines Antragstellers ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegepflichtversicherung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und in welchen Pflegegrad der Betroffene eingestuft wird.

Für privat Krankenversicherte ist Medicproof zuständig – der medizinische Dienst der privaten Versicherer.

Das Neue Begutachtungsassessment

Das Prüfverfahren NBA ermittelt den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit anhand eines Punktesystems. Je höher die Punktzahl, desto höher ist auch der Pflegegrad. Das Punktesystem reicht bis 100 Punkte.

 

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1

27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 2

47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 3

70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 4

90 bis 100 Punkte

Pflegegrad 5

 

Module des NBA

Der Grad der Selbstständigkeit wird im Zuge des NBA anhand sechs verschiedener Bereiche gemessen. Je mehr Einschränkungen pro Bereich bestehen, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Bereiche werden dabei unterschiedlich stark gewichtet.

 

  • Mobilität (10 Prozent)

Im Bereich der Mobilität wird untersucht, ob eine Person etwa aufrecht sitzen, aufstehen, eine Treppe steigen oder sich im Bett bewegen kann.

 

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 Prozent)

Was kognitive und kommunikative Fähigkeiten anbelangt, wird beispielsweise überprüft, ob sich der Antragsteller örtlich und zeitlich orientieren oder Gesprächen folgen kann.

 

  • Verhaltensweisen und psychische Probleme (7,5 Prozent)

Hier wird untersucht, ob eine Person auffällige Verhaltensweisen wie etwa Aggressivität zeigt, Wahnvorstellungen hat oder depressiv ist.

 

  • Selbstversorgung (40 Prozent)

Bei der Selbstversorgung geht es um alltägliche Dinge wie die tägliche Körperpflege sowie das An- und Ausziehen. Auch die Ernährung und der Toilettengang gehören dazu.

 

  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen (20 Prozent)

Dabei wird etwa überprüft, ob eine Person selbstständig ihre Medikamente einnehmen oder sich Injektionen setzen kann. Ob sie regelmäßige Arztbesuche eigenverantwortlich wahrnehmen kann, zählt ebenfalls dazu.

 

  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Hier geht es beispielsweise darum, ob eine Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten und planen sowie den Kontakt zu anderen Menschen pflegen kann.

 

Nach der Begutachtung aller Bereiche legt der MDK oder Medicproof die Punktzahl fest. Aus der Summe aller Punkte ergibt sich der Pflegegrad des Antragstellers.

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