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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 22.01.2024
Das betreute Wohnen ist eine Wohnform für Senioren, die Wert auf eine möglichst eigenständige Lebensführung legen. Die Bewohner haben eine eigene abgetrennte Wohnung. Sie führen ihren Haushalt alleine oder werden von Helfern und Pflegern durch eine Tagesbetreuung unterstützt.
Es gibt verschiedene Formen des betreuten Wohnens, eine einheitliche Definition des Begriffs existiert nicht. Teilweise wird etwa das Wohnen in Seniorenresidenzen als betreutes Wohnen bezeichnet. Andere Anbieter sprechen auch von „Wohnen plus” oder „Wohnen mit Service”.
Hierzulande spielt das betreute Wohnen eine immer größere Rolle. Als Wohnform gilt es nicht als vollstationäre Versorgung, Pflegeleistungen erfolgen als ambulante Pflege.
Das betreute Wohnen soll die Vorteile eines eigenen Haushalts mit denen eines Pflegeheims kombinieren. Die Wohnungen sind daher oft an ein Heim angegliedert oder befinden sich direkt auf dem Heimgelände. Dann können die Bewohner auch bei einer höheren Pflegebedürftigkeit professionell betreut werden, unter Umständen wird sogar ein späterer Umzug ins Heim überflüssig.
Je nach Anbieter kaufen oder mieten die Bewohner ihre Wohnung – häufig sind es Ein- oder Zwei-Zimmer-Appartements. In der Regel zahlt man für Grundleistungen – etwa einen Hausnotruf oder die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen – sowie für Wahlleistungen – beispielsweise einen Putzdienst oder eine Tagespflege.
Eine Sonderform des betreuten Wohnens sind spezielle Wohngemeinschaften. Bei einer betreuten Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Senioren oder Pflegebedürftige eine Wohnung und werden im Alltag von Helfern und Pflegern unterstützt.
Ambulante Pflegeleistungen können die Bewohner gemeinsam in Anspruch nehmen. Abhängig von den genauen Bedingungen unterliegen solche Pflege-Wohngemeinschaften unter Umständen der staatlichen Heimaufsicht. Sie sind häufig auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer Demenz ausgerichtet.
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
Unter ambulant betreutem Wohnen (ABW) versteht man eine Wohnform für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung. Die behinderten Menschen leben in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft und erhalten Hilfen, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. In der Regel ist dies eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen, um einen passenden Platz im betreuten Wohnen zu finden.
Da eine Betreuung als ambulante Pflege erfolgt, zahlt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung die Sachleistungen, die einem Versicherten hierfür zustehen. Der Versicherte kann auch ein monatliches Pflegegeld nutzen, um damit einen Teil der Kosten zu bezahlen. In welcher Höhe ambulante Leistungen oder ein Pflegegeld gezahlt werden, richtet sich nach dem Pflegegrad.
Auch für bestimmte Dienstleistungen wie einen Hausnotruf leistet die Pflegekasse unter Umständen. Die Kosten für das Wohnen in der Anlage selbst – also den Kaufpreis oder die monatliche Miete – muss der Bewohner hingegen privat aufbringen.
Private Pflegezusatzversicherung
Mit einer privaten Pflegeversicherung sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Falls Sie einen bestimmten Pflegegrad erhalten sollten, zahlt die Versicherung ein festgelegtes Pflegegeld. Dieses Pflegegeld können Sie nutzen, um die Kosten für ein betreutes Wohnen zu decken.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Unsere Berater sind auf die private Pflegezusatzversicherung spezialisiert und helfen Ihnen gerne weiter – ganz einfach per E-Mail oder im persönlichen Gespräch am Telefon.