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Behandlungskosten

Dass es zu einem Versicherungsfall während eines Ausritts kommt, ist trotz aller Fähigkeiten der Reiter schneller passiert, als man sich dies wohl vorstellen kann. Denn schon kleine, unerwartete Zwischenfälle können Pferde so verunsichern, dass sie ausbrechen. Kommen nach einem solchen Ereignis Personen zu Schaden, ist guter Rat teuer. Oder vielmehr ist ein guter Versicherungsschutz gefragt, damit die Behandlungskosten im Interesse der Unfallopfer von der Pferdehaftpflichtversicherung möglichst bis auf den letzten Cent versichert sind.

Hier gilt es akkurat zu planen. Die Obergrenzen, die Versicherer mitunter für die Behandlungskosten bei einem Personenschaden vorsehen, sind bei schwereren Unfällen nicht immer ausreichend. Denn zu den Behandlungskosten gehört nicht nur die Erstversorgung durch den Notarzt vor Ort. Auch durch den Transport in die Klinik entstehen weitere Kosten, die eng mit den Behandlungskosten verbunden sind. Reichen eine Operation und die medizinische Versorgung im Krankenhaus nicht aus, entstehen durch Rehabilitationsmaßnahmen wie eine ergo- oder physiotherapeutische Betreuung nochmals steigende Behandlungskosten.

Ein Blick auf die Tarife der Anbieter von Pferdehaftpflichtversicherungen zeigt, dass eine deutliche Anhebung der Deckungssumme für Behandlungskosten nach Personenschäden mit nicht gerade hohen Mehrkosten verbunden ist. Lohnen kann sich die Aufstockung schon bei vermeintlich harmlosen Unfällen, wenn sich Verletzte langwieriger Behandlungen aussetzen müssen, um möglichst wieder vollständig zu genesen.

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