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Anzeigepflicht

Anbieter einer Pferdehaftpflichtversicherung möchten von Antragstellern eine ganze Reihe von Auskünften erhalten. Diese beziehen sich sowohl auf das zu versichernde Tier als auch auf die genauen Umstände, unter denen die Tiere gehalten und genutzt werden. Hierbei existiert für die Versicherten eine Anzeigepflicht, die unbedingt eingehalten werden muss.

Der Anzeigepflicht widmen sich die Versicherer frühzeitig in der Vertragserklärung. Die wahrheitsgemäßen Angaben der Versicherten dienen zur Bestimmung der Versicherungsprämie und potentieller Gefahren, also der möglichen Versicherungsfälle. Kommen Versicherungsnehmer in spe nicht in vollständigem Maße der Anzeigepflicht nach, kann dies dazu führen, dass die Pferdehaftpflichtversicherung zunächst einmal die Übernahme des Schadens ablehnt.

Unter Umständen können nicht ausreichende Angaben und falsche Mitteilungen an den Versicherer auch zu einem rückwirkenden Rücktritt vom Vertrag durch die Versicherungsgesellschaft führen. Der Hinweis auf die Anzeigepflicht erfolgt zumeist spätestens in der Schlusserklärung des Versicherungsvertrages. Auch Rückzahlungsforderungen nach Versicherungsleistungen können die Folge einer Verletzung der Anzeigepflicht sein.

Tipp zur Anzeigepflicht im Pferdehaftpflichtversicherung-Vergleich:

Als Versicherter sollten Sie die Fragen der Versicherung zum Versicherungsgegenstand unbedingt ehrlich und vollständig beantworten. Kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht bei der Pferdehaftpflichtversicherung nicht in ausreichender Weise nach, können erhebliche Probleme beim Versicherungsschutz auftreten.

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