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Personenschäden

Werden Personen von einem ausgewachsenen Pferd getreten, dauert es unter Umständen lange, bis die gesundheitlichen Beeinträchtigungen wieder behoben sind. Schon Ponys und andere Huftiere, die in der Reiterhaftpflichtversicherung berücksichtigt werden können, sind imstande, erhebliche Schäden auszulösen.

Die sogenannten Personenschäden können ganz unterschiedlicher Natur sein. Wichtig für Pferdehalter ist die Information, dass die reguläre private Haftpflichtversicherung nicht für Personenschäden aufkommt, die von einem Pferd verursacht wurden. Nach Personenschäden können verschiedene Forderungen auf die Tierhalter zukommen. Die Unterbringung Geschädigter im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung kann teuer werden.

Mögliche Pflegekosten, Schmerzensgeldforderungen, der Ausgleich von Verdienstausfällen oder sogar Rentenzahlungen bis ans Lebensende, Leistungen für Hinterbliebene verstorbener Geschädigter und andere Punkte fallen ebenfalls in den Bereich der Personenschäden. Wird eine Pferdehaftpflichtversicherung neu abgeschlossen, sollten Versicherte vor allem bei der maximalen Versicherungssumme für Personenschäden genau planen. Ist die vereinbarte Summe zu niedrig, müssen Versicherungsnehmer die Kosten selbst übernehmen.

Die Rolle der Personenschäden in der Reiterhaftpflicht:
Die Kosten nach Personenschäden lassen sich vor einem Versicherungsfall kaum genau abschätzen. Umso wichtiger ist der Vergleich der Konditionen der Pferdehaftpflicht für die zukünftigen Versicherungsnehmer!

 

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