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Wenn Sie sich ein gebrauchtes Motorrad gekauft haben, sollten Sie das Zweirad bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle schnellstmöglich auf sich ummelden.
Seit dem 1. Oktober 2019 besteht im Fall eines Halterwechsels bundesweit die Möglichkeit der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens.
Wichtig für Sie ist, dass Sie sich im Vorfeld der Ummeldung um eine passende Motorradversicherung für ihr neues Bike kümmern.
Bei einer Ummeldung mit Halterwechsel können Sie sich Ihre Motorrad-Versicherung frei aussuchen.
Der Vergleichsrechner von CHECK24 bietet Ihnen schnell und unkompliziert einen Überblick über preiswerte Versicherungsangebote.
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Nach Abschluss der Motorradversicherung erhalten Sie auf elektronischem Weg umgehend einen entsprechenden Versicherungsnachweis in Form der elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz eVB-Nummer).
Sie müssen Ihr Motorrad auch ummelden, wenn Sie als Fahrzeughalter umziehen.
Das bisherige Kennzeichen können Sie behalten, selbst wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.
Bei einem Umzug läuft Ihre Motorradversicherung weiter. Die Police wird nur gegebenenfalls angepasst.
Ihre laufende Motorradversicherung wird vom Versicherer durch eine eVB-Nummer bestätigt.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei jeder Ummeldung auf der Zulassungsstelle parat haben:
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Autor: Michael Langenwalter
Möglichst keinen Asphalt unter den Rädern! Kurvt seit 30 Jahren durch die PS-Welt – gern abseits der Straße.