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Motorrad ummelden

Ummeldung eines Motorrades: Welche Kosten fallen an?

Für die Ummeldung (offiziell: Umschreibung) eines Motorrades auf der Kfz-Zulassungsstelle fallen folgende Kosten an:

Art der Ummeldung Gebühren
Ummeldung innerhalb eines Zulassungsbezirkes 20 €
Ummeldung ohne Halterwechsel 26 €
Ummeldung mit Halterwechsel und auswärtigem Kennzeichen 29 €

Wie finde ich die richtige Motorrad Versicherung?

Wichtig für Sie ist, dass Sie sich im Vorfeld der Ummeldung um eine Motorrad-Haftpflichtversicherung kümmern.

Bei einer Ummeldung mit Halterwechsel können Sie sich eine Motorrad Versicherung frei aussuchen.

Der Vergleichsrechner von CHECK24 bietet Ihnen schnell und unkompliziert einen Überblick über preiswerte Versicherungsangebote.

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Wie funktioniert ein Halterwechsel?

Wenn Sie sich ein gebrauchtes Motorrad gekauft haben, müssen Sie das Fahrzeug bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle auf sich ummelden.

Auf Wunsch können Sie das bisherige Kennzeichen behalten.

Die evB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) erhalten Sie sofort nach Abschluss der Motorradversicherung bei CHECK24.

Muss ich mein Motorrad bei Umzug ummelden?

Sie müssen Ihr Motorrad auch ummelden, wenn Sie als Fahrzeughalter umziehen.

Das bisherige Kennzeichen können Sie behalten, selbst wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.

Bei einem Umzug läuft Ihre Motorradversicherung weiter. Die Police wird nur gegebenenfalls angepasst. 

Eine bestehende Motorrad Versicherung wird vom Versicherer durch eine eVB-Nummer bestätigt.

Welche Unterlagen benötige ich zur Ummeldung?

Folgende Unterlagen müssen Sie bei jeder Ummeldung auf der Zulassungsstelle parat haben:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (Ist das Motorrad stillgelegt: Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit Abmeldebescheinigung)
  • Bei Motorrädern, die älter als 3 Jahre sind: gültiger HU-Bericht (TÜV-Bericht) mit Bescheinigung zur Abgasuntersuchung (AU)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei neuem Nummernschild: Bisheriges Kennzeichen
Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: michael.langenwalter@check24.de

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.