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Motorrad TÜV & HU: Das müssen Sie wissen

aktualisiert am

Motorrad TÜV und HU

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Motorrad muss alle 2 Jahre zum TÜV und die Hauptuntersuchung bestehen.
  • 2024 kostet die HU fürs Motorrad 75 bis 94 Euro.
  • Ist der TÜV länger als 3 Monate abgelaufen, wird die HU rund 20 Prozent teurer.

Wie oft muss ein Motorrad zum TÜV?

Jedes Motorrad über 50 ccm Hubraum – egal ob neu oder gebraucht – muss alle 2 Jahre zum TÜV.

Wo kann ich die Motorrad-HU machen?

Verschiedene staatlich anerkannte Prüforganisationen dürfen in Deutschland die Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung bei Motorrädern durchführen.

Prüforganisationen für die Motorrad-HU
TÜV DEKRA
GTÜ KÜS

Um die TÜV-Plakette für Ihr Motorrad zu erhalten, haben Sie 2 Möglichkeiten:

  1. Sie fahren mit Ihrem Motorrad direkt zu einer Niederlassung von einem der genannten Dienstleister und erledigen die Hauptuntersuchung selbst. Sie zahlen nur die reinen Prüfgebühren.
  2. Sie bringen das Motorrad zu Ihrem Motorradhändler. Bei den meisten kommt jede Woche der TÜV ins Haus und nimmt die Hauptuntersuchung dort ab. Der Vorteil dieser Variante: Ihr Motorrad wird VOR der Hauptuntersuchung durchgecheckt und TÜV-relevante Fehler werden professionell behoben. Sie zahlen dafür einen Service-Aufpreis zu den Prüfgebühren.

Wie lange dauert die Hauptuntersuchung beim Motorrad?

Rechnen Sie damit, dass die Hauptuntersuchung maximal 20 Minuten dauert. Wenn beim TÜV viel los ist und Sie keinen Termin haben, müssen Sie noch Wartezeit darauf rechnen.

Was kostet der TÜV fürs Motorrad 2024?

Die Motorrad-Hauptuntersuchung (HU) kostet inklusive Abgasuntersuchung (AU) zwischen 75 Euro und 94 Euro. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Prüforganisation.

Stand April 2024
Prüfstelle HU-Kosten Motorrad
TÜV SÜD 75 €-87 €
TÜV NORD 88 €-94 €
TÜV Hessen 75 €
GTÜ 87 €
DEKRA Auf Anfrage
KÜS Auf Anfrage

Motorrad günstiger als Pkw

Die TÜV-Gebühren für ein Motorrad betragen nur rund die Hälfte wie die für ein Auto.

Welche Regeln & Fristen gibt es?

Jedes Kraftrad über 50 ccm Hubraum sowie mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h muss regelmäßig alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden und diese bestehen. Dies gilt auch für andere offene mehrrädrige Fahrzeuge wie Quads und Trikes.

Ist die Abgasuntersuchung Pflicht beim Motorrad?

Die Abgasuntersuchung (AU) ist Pflicht für Motorräder über 50 ccm und über 45 km/h mit Erstzulassung nach dem 1. Januar 1989.

Überziehen Sie den HU-Termin, sind bei einer Verkehrskontrolle 15 bis 60 Euro Bußgeld fällig. Im Extremfall kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Die Strafen nach dem Motorrad Bußgeldkatalog steigen, je länger die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen ist.

HU Frist überschritten Strafe
2-4 Monate 15 € Bußgeld
4-8 Monate 25 € Bußgeld
Über 8 Monate 60 € Bußgeld
1 Punkt

Ist die HU mehr als 2 Monate überfällig, darf die Prüforganisation zudem eine erweiterte Hauptuntersuchung machen. Diese kostet rund 20 Prozent mehr als normal.

Versicherung bei abgelaufenen TÜV

Auch mit abgelaufenen TÜV ist Ihr Motorrad versichert. Bei einem Motorradunfall aufgrund eines technischen Mangels übernimmt jedoch möglicherweise Ihre Motorrad-Vollkasko Schaden am Motorrad nicht oder nur eingeschränkt.

Motorrad auf TÜV vorbereiten

Vor dem HU-Termin sollten Sie Ihr Motorrad gründlich checken, warten und reinigen. Überprüfen Sie, ob die Reifen noch gut sind und ausreichend Profil haben. Funktionieren alle Instrumente, Lichter und Blinker? Ist die Kette korrekt gespannt, sauber und gut geölt? Sind alle Flüssigkeiten ordnungsgemäß? Haben die Bremsen noch ausreichend Material und die richtige Bremswirkung? Sind Lenkung und Dämpfer einwandfrei? Funktionieren die Sicherheitssysteme wie das ABS?

Denn bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Motorrad vom Prüfer genau unter die Lupe genommen. Unter anderem diese Kriterien werden überprüft:

  • Fahrzeugzustand
    Es wird z.B. die Fahrzeug-Identifizierungs­nummer (Fahrgestellnummer) überprüft und mit den Angaben in den Fahrzeug­dokumenten abgeglichen.
  • Beleuchtung
    Es wird z.B. überprüft, ob Scheinwerfer und Kontrollleuchten am Motorrad einwandfrei funktionieren.
  • Elektrik
    Es werden z.B. die Batterie und elektrischen Leitungen  auf Schäden überprüft.
  • Räder & Reifen
    Es werden z.B. die Motorradreifen auf einseitige Abnutzung, Risse oder Einschnitte und die Profiltiefe überprüft.
  • Antrieb, Fahrwerk, Rahmen & Anbauteile
    Hier werden z.B. der Auspuff, Seiten- und Hauptständer und die Kennzeichenhalterung auf Schäden, korrekte Funktion und Position überprüft.
  • Lenkung
    Es wird z:B. geprüft, ob die Lenkung leichtgängig ist und der Lenkanschlag nicht zu weit geht. Auch die Bremsanlage wird einem eingehenden Check unterzogen.

HU-Checkliste zum Download

Sie können sich eine Checkliste direkt von einer Prüforganisation herunterladen und anhand dieser Anleitung Ihr Motorrad bestmöglich auf die nächste HU vorbereiten.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Motorrad-HU?

Sie benötigen in den meisten Fällen lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (den Fahrzeugschein).

Wurde Ihr Motorrad verändert, sind zudem alle erforderlichen Nachweise über die Umbauten und Veränderungen (etwa ABE und Reifenfreigabe) zur Prüfstelle mitzubringen. Nehmen Sie dann auch sicherheitshalber die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit zur Überprüfung.

Nachuntersuchung Motorrad

Wenn Ihr Motorrad bei der Hauptuntersuchung durchfällt, haben Sie maximal 1 Monat Zeit, um die Beanstandungen zu beheben und die Maschine erneut vorzuführen.

Diese Nachuntersuchung kostet je nach Anbieter nur 30 bis 40 Euro.

Bringen Sie zu diesem Termin den Prüfbericht der ersten Motorrad-Hauptuntersuchung mit den aufgeführten Mängeln mit.

Gut zu wissen: Sie dürfen mit dem Motorrad während dieser Zeit auch mit abgelaufener TÜV-Plakette weiterhin fahren.

Frist für die Nachuntersuchung verstrichen

Wer die Frist zur Nachuntersuchung verstreichen lässt, muss erneut eine vollständige Hauptuntersuchung machen lassen. Hinzu kommt ein Verwarnungsgeld von 40 Euro.

Einzelabnahme & Vollabnahme Motorrad

Eine Einzelabnahme vom TÜV nach §19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist notwendig, wenn Sie Ihr Motorrad tunen oder anderweitig umbauen und dafür keine Teile mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder einem vergleichbaren anerkannten Prüfzertifikat verwenden.

Im Rahmen der Einzelabnahme wird untersucht, ob das Motorrad nach den Umbaumaßnahmen die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (weiterhin) erfüllt.

Fällt das Gutachten des Prüfers positiv aus, erhalten Sie vom Straßenverkehrsamt eine Einzelbetriebserlaubnis und können damit das Motorrad anmelden.

Was kostet die Einzelabnahme beim Motorrad?

Es gibt keine einheitlichen Gebühren für die Einzelabnahme eines Motorrads. Die Kosten hängen ab von:

  1. Dem Aufwand der Prüfung
  2. Der Anzahl der zu prüfenden Kompenente

Zu den TÜV-Kosten für das Einzelgutachten kommen noch die Gebühren von bis zu 40 Euro bei der Zulassungsstelle hinzu. Denn in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2) müssen die baulichen Veränderungen eingetragen werden.

Wann ist eine Vollabnahmenotwendig?

Eine Vollabnahmenach § 21 (StVZO) ist vor einer deutschen Zulassung für Krafträder ohne deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung notwendig. Dies trifft unter anderem auf diese Motorräder zu:

  • Importiertes Motorrad aus dem Nicht-EU-Ausland
  • Altes Motorrad aus dem EU-Ausland (Modell wurde in Deutschland nicht verkauft)
  • Motorrad ist länger als 7 Jahre stillgelegt

Die Kosten für ein Motorrad-Vollgutachten richten sich nach dem Prüfaufwand. Die Vollabnahme nach §21 StVZO eines Vespa-Rollers aus den 70er-Jahren beispielsweise kostet den Erfahrungen des Autors dieses Ratgebers nach 2024 bei den Prüforganisationen rund 250 Euro.

Voraussetzung ist, dass der Prüfer alle relevanten technischen Unterlagen für das Gutachten vorliegen hat. Müssen hingegen noch Abgas- und Höchstgeschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, kostet dieselbe Vollabnahme schnell 600 Euro und mehr.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Studium Germanistik & Journalismus an der Universität Karlsruhe (TH). Seit 2012 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: sascha.rhode@check24.de

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