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Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Für Leichtkrafträder und Roller mit einem Hubraum zwischen 51 und 125ccm sowie mit einer Nennleistung von bis zu 11 kW (15 PS) ist eine Leichtkraftrad Haftpflicht Vorschrift.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist für Leichtkrafträder (125er Motorräder) sowie für Leichtkraftroller eine sinnvolle Ergänzung.
Die Kosten für eine Leichtkraftrad Versicherung starten ab 50 Euro pro Jahr.
Der genaue Betrag ist unter anderem abhängig von:
Als Leichtkrafträder versteht man kleine Motorräder und Roller mit einem Hubraum von 51 ccm bis 125 ccm sowie einer Nennleistung von maximal 11 kW/15 PS. Für diese Zweiräder besteht Versicherungspflicht.
Ein Leichtkraftrad dürfen Sie fahren mit dem Motorradführerschein A1 oder höher (also A2 oder A), mit der Erweiterung B196 zum Autoführerschein oder wenn Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erhalten haben.
Ja, Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. Das bedeutet, für diese Zweiräder muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden.
Autor: Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: michael.langenwalter@check24.de