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Leichtkraftrad Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Leichtkrafträder sind kleine Motorräder oder Roller mit 51 ccm bis 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von bis zu 11 kW/15 PS.
  • Für Leichtkrafträder besteht Versicherungspflicht. Eine Leichtkraftrad Haftpflicht ist Vorschrift.
  • Ein Leichtkraftrad dürfen Sie nur mit der entsprechenden Fahrerlaubnis führen.

Wann brauche ich eine Leichtkraftrad Versicherung?

Für Leichtkrafträder und Roller mit einem Hubraum zwischen 51 und 125ccm sowie mit einer Nennleistung von bis zu 11 kW (15 PS) ist eine Leichtkraftrad Haftpflicht Vorschrift.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist für Leichtkrafträder (125er Motorräder) sowie für Leichtkraftroller eine sinnvolle Ergänzung.

Welche Versicherung zahlt wann?

  • Die Leichtkraftrad Haftpflicht kommt bei nach einem selbstverschuldeten Unfall für Schäden Dritter auf.
  • Die Teilkaskoversicherung zahlt bei nicht selbstverschuldeten Schäden am Leichtkraftrad, etwa bei Kurzschluss, nach Zusammenstoß mit Tieren oder bei Diebstahl.
  • Die Vollkasko zahlt zusätzlich Schäden am eigenen Leichtkraftrad nach selbst verschuldeten Unfällen sowie infolge von Vandalismus.

Was kostet eine Leichtkraftrad Versicherung?

Die Kosten für eine Leichtkraftrad Versicherung starten ab 50 Euro pro Jahr. 

Der genaue Betrag ist unter anderem abhängig von:

  • Zweiradmodell
  • Fahrerfahrung
  • Alter und Wohnort des Halters
  • Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers

Fragen & Antworten (FAQ)

Leichtkraftrad – Was fällt darunter?

Als Leichtkrafträder versteht man kleine Motorräder und Roller mit einem Hubraum von 51 ccm bis 125 ccm sowie einer Nennleistung von maximal 11 kW/15 PS. Für diese Zweiräder besteht Versicherungspflicht.

Welchen Führerschein brauche ich für ein Leichtkraftrad?

Ein Leichtkraftrad dürfen Sie fahren mit dem Motorradführerschein A1 oder höher (also A2 oder A), mit der Erweiterung B196 zum Autoführerschein oder wenn Sie Ihren Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erhalten haben.

Ist ein Leichtkraftrad zulassungsfrei?

Ja, Leichtkrafträder sind zulassungsfrei. Das bedeutet, für diese Zweiräder muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden.

Michael Langenwalter

Autor: Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: michael.langenwalter@check24.de

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.