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Kfz-Steuer fürs Motorrad berechnen

aktualisiert am

Motorrad Kfz-Steuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Steuer für ein Motorrad berechnet sich nach dem Hubraum des Motors.
  • Kfz-Steuer zahlen Sie erst für Motorräder ab 125 ccm Hubraum.
  • Eine Sonderregelung gibt es für Oldtimer-Motorräder. Für diese beträgt die Kfz-Steuer einheitlich 46 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für mein Motorrad?

Die Kfz-Steuer richtet sich bei einem Motorrad ausschließlich nach dem Hubraum. Bei einem Elektromotorrad wird stattdessen die Nennleistung in Kilowatt (kW) als Referenz herangezogen.

Wo steht der Hubraum des Motorrades?

Der Hubraum ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Feld P1 angegeben. Die Nennleistung des Motors in Kilowatt (kW) bzw. PS ist in Feld P.2. angegeben.

Sind alle Motorräder steuerpflichtig?

Kfz-Steuer wird in Deutschland erst für Krafträder ab 125 ccm Hubraum erhoben.

Eine Sonderregelung gilt zudem für Elektro-Motorräder. Sie sind derzeit (Stand April 2024) von der Motorrad Kfz-Steuer befreit – unabhängig vom Hubraum oder der Nennleistung. Die Steuerbefreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2030.

Von der Kfz-Steuer befreit sind diese Motorradtypen:

  • Kleinkrafträder und Kleinkraftroller
  • Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bis 125 ccm
  • Elektro-Motorräder

Wie berechne ich die Kfz-Steuer für mein Motorrad?

Um die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad berechnen zu können, müssen Sie den Hubraum oder die Nennleistung des Motors wissen.

Diese Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Feldern P.1. (Hubraum in ccm) beziehungsweise P.2. (Nennleistung in kW).

Berechnen Sie hier kostenlos die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad

Wo finde ich die Erstzulassung?

Das Datum steht im Feld B der Zulassungspapiere.
Hier die genaue Position:

Haben Sie keines der Dokumente zur Hand, wählen Sie einfach den Ersten des Zulassungsmonats.

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  • Wo finde ich die Motorart?

    Bitte wählen Sie den Kraftstoff, mit dem Ihr Fahrzeug betrieben wird - Benzin oder Diesel. Die Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung 1 unter P.3

  • Wo finde ich die Schadstoffnorm?

    Die Schadstoffnorm (z.B. EURO5) steht im Feld 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

{{ errors.schadstoffnorm }}

Wo finde ich die Schadstoff-Schlüsselnummer?

Die Schadstoff-Schlüsselnummer finden Sie in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Geben Sie hier bitte nur die letzten beiden Zahlen/Ziffern ein.

{{ errors.sssl }}
ccm

Wo finde ich die Hubraum-Größe?

Der Hubraum des Motors wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P.1 in einer Fünfer-Ziffernfolge in Kubikzentimeter (ccm) angegeben. Geben Sie die letzten 4 Ziffern ein.

{{ errors.hubraum }}
g/km

Wo finde ich die CO2-Emissionen?

Die CO2-Angaben werden in Gramm angegeben und im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I genannt.

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{{ this.errors.saison }}

Elektrofahrzeuge sind derzeit komplett von der Kfz-Steuer befreit!

Wie hoch ist meine Kfz-Steuer?

Ihre Kfz-Steuer beträgt pro Jahr:
ca. {{ steuerResult }} EUR.

In § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz ist die Berechnungsgrundlage festgelegt. Derzeit kostet die Kfz-Steuer jährlich 1,84 Euro pro (angefangener) 25 Kubikzentimeter Hubraum.

Gut zu Wissen: Abgebucht wird nur der volle Eurobetrag ohne Cent-Beträge – daher wird immer zu Ihren Gunsten abgerundet.

Formel zur Berechnung der Kfz-Steuer für ein Motorrad:

Hubraum : 25 *1,84 = Betrag Kfz-Steuer

Besonderheiten:

  • Bei einem Oldtimer-Motorrad (Voraussetzung ist ein H-Kennzeichen) kostet die Kfz-Steuer unabhängig vom Hubraum einheitlich 46 Euro im Jahr.
  • Bei einem Motorrad mit Saisonkennzeichen wird nur der Saisonzeitraum besteuert, in dem das Motorrad auch gefahren werden darf.
  • Bei einem Motorrad mit exakt 125 ccm und mehr als 11 kW (oder 15 PS) beträgt die Kfz-Steuer 9,20 Euro im Jahr.

Tabelle Kfz-Steuersätze bei Motorrädern

Zu Ihrer Orientierung haben wir für Sie die gültigen Kosten der jährlichen Motorradsteuer für typische Hubraumgrößen zusammengestellt.

Hubraum Motorrad-Steuer
200 ccm 14 €
300 ccm 22 €
500 ccm 36 €
600 ccm 44 €
650 ccm 47 €
1.000 ccm 73 €
1.300 ccm 95 €

Durchschnittlicher Hubraum beim Motorrad

In Deutschland beträgt der Hubraum des Motors beim Motorrad im Durchschnitt 635 ccm (Quelle).

Wie bezahle ich die Motorradsteuer?

Die Grundlage für die Bezahlung der Kfz-Steuer schaffen Sie bereits, wenn Sie das Motorrad anmelden. Hierbei füllen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat aus und erlauben dem Zoll, die fällige Kraftfahrzeugsteuer einmal im Jahr von Ihrem Konto abzubuchen.

Die Steuerhöhe wird Ihnen in einem Steuerbescheid mitgeteilt. Diesen erhalten Sie nicht jedes Jahr erneut, sondern lediglich kurz nach der Zulassung per Post.

Den fälligen Steuerbetrag bucht die Zollverwaltung für das ganze Kalenderjahr im Voraus vom angegebenen Konto ab. Dies geschieht in aller Regel irgendwann im Januar. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Denn eine Ankündigung zum Einzug oder eine Erinnerung gibt es vom Zoll nicht.

Fragen & Antworten (FAQ)

Erhalte ich Kfz-Steuer zurück, wenn ich mein Motorrad verkaufe?

Ja. Mit dem Tag der Abmeldung endet Ihre Kfz-Steuerpflicht. Da die Kfz-Steuer fürs Motorrad immer für ein ganzes Jahr bezahlt ist, erhalten Sie zu viel entrichtete Steuer erstattet. Dafür müssen Sie aber nichts tun, dies erfolgt automatisch. Die Zulassungsstelle übermittelt die Abmeldung an die Zollverwaltung. Etwa 3 Wochen nach dem Abmelden des Motorrads erhalten Sie dann den offenen Betrag auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Was ist bei geändertem Saisonkennzeichen?

Wenn sich Ihre Fahrsaison ändert (Umstellung von Ganzjahres- auf Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonkennzeichens), beantragen Sie dies bei der Zulassungsbehörde. Der neue Zeitraum wird automatisch dem Zoll mitgeteilt. Die Kfz-Steuer für Ihr Motorrad wird entsprechend neu festgesetzt.

Was ist bei Motor-Tuning oder Drosselung?

Sie spendieren dem Motor Ihrer Maschine mehr Leistung? Dann müssen Sie dies in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Die geänderte Motorleistung wird dabei dem Zoll übermittelt und die Kfz-Steuer neu festgesetzt.

Das Gleiche geschieht, wenn Sie das Motorrad drosseln. Auch eine Leistungsminderung müssen Sie amtlich absegnen und eintragen lassen. Mit den aktualisierten Daten setzt der Zoll die Kfz-Steuer neu fest. Führt die Motor-Drosselung dazu, dass das Motorrad nun weniger als 125 ccm Hubraum hat oder die Nennleistung weniger als 11 kW oder 15 PS beträgt, bezahlen Sie fortan keine Kfz-Steuer mehr für das Zweirad.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Studium Germanistik & Journalismus an der Universität Karlsruhe (TH). Seit 2012 unser Experte für die Motorrad-Versicherung. Kontakt: sascha.rhode@check24.de

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