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Kreditkarte: EU-Kommission legt Entwurf für Gebührendeckel vor

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Entwurf zur Deckelung der Gebühren bei Zahlungen mit EC- und Kreditkarte vorgelegt. Medienberichten zufolge sieht der Vorschlag bei Kreditkartenzahlungen eine Obergrenze von 0,3 Prozent der bezahlten Summe vor. Die Gebühren für Zahlungen mit Girokarte sollen bei maximal 0,2 Prozent liegen. Nach Aussage von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sollen dadurch Händler und Verbraucher entlastet werden. Diese müssten die Kosten für die sogenannten Interbankengebühren zahlen, während Kreditkartenunternehmen und Herausgeber von Girokarten daran verdienen.
Zahlung mit Kreditkarte: Bei jeder Transaktion fallen Gebühren an, die über höhere Preise meist auf die Verbraucher zurückfallen.

Zahlung mit Kreditkarte: Bei jeder Transaktion fallen Gebühren an, die am Ende auf die Verbraucher zurückfallen.

Bereits seit 2007 kritisiert die EU-Kommission die Entgelte, die bei jeder Kartenzahlung von der Bank des Verkäufers an das Institut des Käufers fällig werden. Nach Einschätzung aus Brüssel werden dadurch der Wettbewerb zwischen den Geldhäusern behindert und die Kosten der Händler für die Kartenannahme in die Höhe getrieben. Dies koste sowohl den Handel als auch die Verbraucher – auf die die Gebühren häufig in Form von höheren Preisen umgelegt werden – jährlich zweistellige Milliardenbeträge, sagte Almunia.

Dem Gesetzesentwurf zufolge würde der Deckel in zwei Schritten eingeführt werden. Zunächst soll die Obergrenze für zwei Jahre ausschließlich für grenzüberschreitende Zahlungen gelten – erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist wären auch Inlandstransaktionen gedeckelt. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen jedoch die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament dem Entwurf zustimmen.

Das Gesetzpaket umfasst zudem Maßnahmen für eine verbesserte Sicherheit bei Online-Zahlungen. So sollen Anbieter von Zahlungsdiensten künftig beaufsichtigt werden. Die Selbstbeteiligung für Schäden bei Kreditkartenbetrug würde zudem von derzeit 150 Euro auf 50 Euro sinken. Darüber hinaus sollen Verbraucher ungerechtfertigte Bankeinzüge unkomplizierter und bedingungslos zurückrufen können.