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Kreditkarte Lexikon

Legitimationsprüfung

Kreditinstitute müssen vor der Vergabe einer Kreditkarte eine Legitimationsprüfung durchführen. Dies ist durch eine gesetzliche Vorgabe, das sogenannte Geldwäschegesetz im Paragraph 1 Absatz 1 GwG geregelt. Vor der Vergabe eines Finanzproduktes sind Kreditinstitute demnach dazu verpflichtet die Identität des Kunden zu überprüfen und festzustellen. Der Paragraph 154 der Abgabenordnung legt zudem fest, dass niemand mit einem falschen oder erfundenen Namen ein Konto  einrichten lassen darf.

Für die Legitimationsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, in der Regel wird zwischen der persönlichen und der unpersönlichen Legitimationsprüfung unterschieden. Um eine persönliche Legitimationsprüfung durchzuführen, kann sich der Kunde mit einem gültigen Ausweisdokument im Original sowie seinen Unterlagen direkt in die Filiale der kreditkartenausstellenden Bank begeben. Dort werden die Ausweisdokumente von einem Bankangestellten kontrolliert.

Eine unpersönliche Legitimationsprüfung bedeutet, dass die Bank den Kreditkartenantragssteller nicht persönlich zu Gesicht bekommt. Eine Möglichkeit der unpersönlichen Legitimationsprüfung ist das sogenannte Postident-Verfahren. Dieses ist insbesondere bei der Beantragung von Onlinekrediten oder Kreditkarten über das Internet üblich. Um das Postident-Verfahren korrekt durchzuführen, sollte der Kunde bestimmte Hinweise beachten. Zunächst muss der Antrag auf eine Kreditkarte ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Der Antrag wurde dem Kunden zusammen mit anderen Unterlagen – wie beispielsweise dem Selbstauskunfts-Formular - per Post von der Bank übermittelt oder er hat sie direkt als PDF in der Antragsstrecke erhalten. Zudem sollte der sogenannte Postident-Coupon den Unterlagen entnommen werden und separat aufbewahrt werden. Hat der Kunde die Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben, sollte er sie in einen Umschlag stecken und diesen verschließen. Im Anschluss findet sich der Kunde mit dem verschlossenen Umschlag, dem Postident-Coupon und einem gültigen Ausweisdokument im Original in einer Post-Filiale ein.

Um das Postident-Verfahren durchzuführen, ist im Vorhinein keine Terminvereinbarung nötig. Dabei können sich Verbraucher mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass, nicht jedoch mit anderen Dokumenten wie beispielsweise einem Führerschein ausweisen. Ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis können hingegen für die Identifikation verwendet werden. Hat der Postmitarbeiter die Identität des Antragsstellers überprüft und festgestellt, bestätigt er dies mit seiner Unterschrift. Im Anschluss werden die Unterlagen vom Postmitarbeiter an die Bank übersandt, für den Kunden entstehen hier in der Regel keine Kosten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.