BGH kippt Bearbeitungsgebühren bei Krediten
| asz

Der BGH hat Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt.
Die BGH-Richter begründeten das Verbot zudem damit, dass die Geldhäuser ihren Kunden durch die Gebühr eine Tätigkeit in Rechnung stellen würden, die sie in eigenem Interesse oder aufgrund der bestehenden Rechtspflicht erbringen. Mehrere deutsche Banken hatten das Entgelt in der Vergangenheit unter anderem für die generelle Abwicklung des Darlehens oder die Bonitätsprüfung erhoben. Die Kreditwürdigkeit potentieller Darlehensnehmer zu prüfen, ergebe sich jedoch aus dem Kreditwirtschaftsgesetz, so die Richter.
Wolfgang Benedikt-Jansen, Fachanwalt für Banken-und Kapitalmarktrecht, sagte laut einem Bericht von Focus Online, dass Kreditnehmer bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite und zweckgebundene Fahrzeugfinanzierungen einklagen können. Ob dieser Anspruch hingegen auch bei Baufinanzierungen und Unternehmerkrediten bestehe, sei mit dem aktuellen Urteil jedoch nicht geklärt. Laut Benedikt-Jansen sind dem Grundsatz-Verfahren des obersten deutschen Zivilgerichts mehrere Tausend gleichartige Revisionsverfahren anhängig. Der vorsitzende Richter sprach laut Stiftung Warentest von einer beispiellosen Klagewelle, die er in seiner 20-jährigen Dienstzeit am BGH in dieser Form noch nicht erlebt hatte.
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