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Trennbank-Gesetz soll Spareinlagen von Verbrauchern sichern
| asz
Die Bundesregierung will die Ersparnisse der Bürger künftig besser schützen: Das Bundesfinanzministerium legte am Mittwoch einen Gesetzentwurf vor, demzufolge die Banken ihren nicht kundenbezogenen Eigenhandel an eigenständige Tochterfirmen ausgliedern müssten. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters. Die riskanten Geschäfte könnten durch ein solches Trennbank-Gesetz nicht länger durch die Einlagen der Verbraucher mitfinanziert werden.
Das Trennbank-Gesetz soll die Spareinlagen der Deutschen schützen
Die Regelung soll jedoch nur für Großbanken gelten, bei denen der Eigenhandel einen Umfang von mehr als 20 Prozent der Bilanzsumme der Bank oder 100 Milliarden Euro besitzt. Der Eigenhandel bezeichnet sämtliche Finanzgeschäfte, die eine Bank in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätigt. Hierzu zählen beispielsweise der Handel mit Geld, Wertpapieren, Gold oder Derivaten. Die Institute versuchen so, eine Rendite zu erzielen und stark schwankende Aktienkurse zu stabilisieren.
Bereits im Oktober hatte die sogenannte Liikanen-Kommision gefordert, ein europaweites Trennbank-Gesetz einzuführen. Erkki Liikanen, Vorsitzender der finnischen Zentralbank, sagte, Sparer müssten davor geschützt werden, mit ihren Einlagen für Spekulationsverluste im Investmentbanking geradestehen zu müssen. Da sich die meisten deutschen Kredithäuser seit der Finanzkrise aus den riskanten Finanzgeschäften zurückzogen, würde ein derartiges Gesetz nicht viele einheimische Banken betreffen. Medienberichten zufolge wären lediglich die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) betroffen.
Einige Experten, wie der Frankfurter Banken-Professor Jan Pieter Krahnen, kritisieren den Gesetzesentwurf. Eine Trennung der verschiedenen Geschäftsfelder sei in der Praxis kaum umzusetzen. Das Gesetz würde daher mehr Aufwand verursachen als es Nutzen bringen könnte. Eine schnelle Entscheidung von Seiten der Politik ist jetzt gefragt, denn bereits im Februar soll der Gesetzesentwurf vom Kabinett verabschiedet werden.