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SCHUFA-Scoring: Bündnis 90/Die Grünen fordern mehr Transparenz
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Wer ein neues Girokonto eröffnet oder einen Kreditantrag stellt, muss damit rechnen, dass seine Bank eine Bonitätsprüfung durchführt und dabei auch eine Auskunft bei der SCHUFA und vergleichbaren Auskunfteien einholt. Wie die Onlineausgabe der Süddeutschen Zeitung am Freitag berichtete, wollen Politiker der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ebendiese Auskunfteien mit ihrem Entwurf zum „Scoringänderungsgesetz“ zum Schutz der Verbraucher künftig stärker regulieren.
Politiker fordern zum Schutz der Verbraucher mehr Transparenz bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien.
Das SCHUFA-Scoring, das Banken und anderen Instituten anhand des sogenannten SCHUFA-Scores Rückschlüsse auf das mögliche Zahlungsverhalten ihrer Kunden ermöglichen soll, steht schon seit längerer Zeit in der Kritik der Verbraucherschützer, denn welche Daten konkret in die Berechnung dieses Wertes einfließen, hütet der Marktführer unter den Auskunfteien bis heute als Geschäftsgeheimnis.
Neben Daten zu Kredithäufungen und Bankenwechseln, die einen direkten Bezug zum Zahlungsverhalten eines Verbrauchers aufweisen, sollen auch Alter, Geschlecht, Wohnort und teilweise sogar Daten aus sozialen Netzwerken wie etwa Facebook eine Rolle spielen. Genau hierin aber sehen die Politiker die Gefahr einer Diskriminierung, welche sie mit ihrem nun vorgelegten Gesetzentwurf abschaffen wollen. Diesem zufolge soll die Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken für die Auskunfteien künftig verboten werden. Auch das sogenannte Geoscoring, bei dem die Bonität eines Verbrauchers auf der Grundlage aller Bewohner seines Viertels oder Straßenzuges berechnet wird, soll dann der Vergangenheit angehören.
Ebenso könnte sich die Verfahrensweise bei der kostenlosen SCHUFA-Auskunft ändern, die Verbraucher einmal jährlich anfordern können. So fordert Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, dass künftig die Auskunfteien selbst aktiv werden und die Verbraucher einmal pro Jahr über die gesammelten Daten informieren müssen. Dabei soll auch mitgeteilt werden, wie genau der ermittelte Score zustande kam, das heißt, welche Daten und Vergleichsgruppen in die Berechnung eingeflossen sind. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte das Bundesjustizministerium das Ergebnis einer Studie zur Scoring-Praxis veröffentlicht. Diese hatte gezeigt, dass die in den Auskunfteien gespeicherten Daten nach Angaben der befragten Verbraucher häufig fehler- oder lückenhaft sind. Mit dem Gesetzentwurf der Grünen könnten solche Fehlinformationen, durch die Verbraucher mitunter zu Unrecht als Kreditnehmer oder Kontoinhaber abgelehnt werden, in Zukunft vermieden werden.