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Vollkasko kündigen: So geht's

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre Vollkasko kündigen können Sie jederzeit – zum Vertragsende oder per Sonderkündigung nach Schaden sowie bei Beitragserhöhung.
  • Die Kündigungsfrist Ihrer Vollkaskoversicherung beträgt immer 1 Monat.
  • Die Kündigung der Vollkasko muss immer schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Muster-Vorlage.

Wann kann ich meine Vollkasko kündigen?

Ordentliche Kündigung

Ihre Vollkasko kann jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt immer 1 Monat zum Vertragsende.

  • Läuft Ihr Vertrag am Jahresende aus, muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am Stichtag 30. November des laufenden Jahres bei Ihrer Versicherung eingehen, wenn Sie die Vollkaskoversicherung zum 1. Januar des Folgejahres kündigen möchten.
  • Läuft Ihr unterjähriger Vertrag aus, ist dieses Datum (z.B. der 1.7.) für die Kündigung Ihrer Vollkasko relevant.

Vollkasko nach Schaden kündigen

Im Schadenfall haben Sie das Recht, Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen und dann per Sonderkündigungsrecht vorzeitig zu beenden.

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach dem Abschluss des Schadenfalles durch den Versicherer.

Vollkasko bei Beitragserhöhung kündigen

Auch bei einer Preiserhöhung durch den Kfz-Versicherer haben Sie das Recht, Ihre Vollkasko vor Vertragsende zu kündigen.

Die Kündigungsfrist von 1 Monat beginnt an dem Tag, an dem Sie von der Preisanhebung erfahren.

Info: Separate Kfz-Haftpflicht

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt nach der Kündigung Ihrer Vollkasko bestehen. Beide Versicherungen sind unabhängig voneinander.

Video Vollkasko kündigen: So geht's + Gründe

Wie kündige ich die Vollkasko?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Vorlage. Mit dieser Muster-Kündigung von CHECK24 sind Sie auf der sicheren Seite!

kfz-versicherung kündigen formular

So funktioniert das CHECK24 Kündigungsformular:

  • Kündigungsschreiben herunterladen
  • Am Computer ausfüllen
  • Ausdrucken und unterschreiben

Download

Tipp: 1-Klick-Kündigungsservice

Wenn Sie eine Vollkasko über CHECK24 abschließen, können Sie für die Kündigung Ihrer bisherigen Police unseren kostenlosen 1-Klick-Kündigungsservice nutzen.

Wenn Sie das Kündigungsschreiben selbst verfassen möchten, sollten Sie darauf achten, dass es diese Punkte enthält:

  • Versicherungsnummer
  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • Das Kennzeichen des versicherten Autos
  • Das Datum
  • Den Zeitpunkt der Kündigung
  • Den Kündigungsgrund (bei Sonderkündigung verpflichtend)

Info: Kündigung senden

Sie können Ihr Kündigungsschreiben per Post oder per Fax an Ihre Versicherung senden. Bei einigen Kfz-Versicherungen können Sie die Kündigung online per E-Mail oder über das Kundencenter einreichen.

Was geschieht bei Kündigung der Vollkasko mit der Schadenfreiheitsklasse?

Ihre in der Vollkasko erreichte Schadenfreiheitsklasse bleibt auch bei einer Kündigung erhalten.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitraum erneut eine Vollkaskoversicherung abschließen, wird diese „ruhende” Schadenfreiheitsklasse reaktiviert.

Das bedeutet, Sie erhalten auch bei einem anderen Kfz-Versicherer dieselbe Schadenfreiheitsklasse.

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Ab wann ist es sinnvoll, meine Vollkasko zu kündigen?

Ist Ihr Auto älter als 9 Jahre, kann es sinnvoll sein, die Vollkasko zu kündigen.

Die Teilkasko könnte ausreichend sein. Dies ist jedoch immer individuell zu bewerten.

Tipp: Teilkasko statt Vollkasko

Faktoren wie der Wert des Autos (Richtwert 8.000 Euro) und Ihre persönlichen Lebensumstände spielen bei der Bewertung eine Rolle.

 

 

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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