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Ist im Kfz-Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart, bedeutet dies, dass bei einem Versicherungsschaden die Gesellschaft entscheidet, in welcher Kfz-Werkstatt das Auto repariert wird.
Die Option Werkstattbindung gilt nur bei Schäden am eigenen Auto. Daher gibt es Tarife mit Werkstattbindung nur in der Teilkasko sowie in der Vollkasko.
Sie können die Auswahl der Werkstattauswahl beim Kfz-Versicherungsvergleich auf der Ergebnis-Übersichtsseite anpassen.
Dafür wählen Sie aus zwischen:
Nach Ihrer Angabe werden Ihnen die Angebote aktualisiert angezeigt.
Ein Tarif mit Werkstattbindung hat für den Versicherungskunden beziehungsweise Halter einige Vorteile. Das sind beispielsweise:
Nachteile bei der Reparatur sind nicht zu befürchten. Die Qualität der Instandsetzungsarbeiten ist bei einer Vertragswerkstatt der Autoversicherung hoch. Das Auto wird fachgerecht anhand der Herstellervorgaben repariert.
Ist das Auto finanziert beziehungsweise ein Leasingwagen, schließen die Bank beziehungsweise der Leasinggeber oft eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung vertraglich aus. Wird die Instandsetzung nicht durch einen autorisierten Fachbetrieb des Herstellers durchgeführt, kann zudem die Herstellergarantie erlöschen.
Daher sollte für ein finanziertes und geleastes Auto ein Versicherungstarif mit freier Werkstattwahl abgeschlossen werden.
Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 können Sie auswählen, dass Sie nur Angebote mit Werkstattbindung oder mit freier Werkstattwahl angezeigt bekommen.
Versicherungsnehmer, die eine Werkstattbindung eingegangen sind und ihr Fahrzeug im Kasko-Schadenfall dennoch in eine andere als die vom Versicherer vorgegebene Werkstatt bringen, müssen damit rechnen:
Weitere Definitionen:
Autor: Sascha Rhode
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