Laufzeit & Ansprüche
Herstellergarantie & Gebrauchtwagengarantie
aktualisiert am 03.07.2023 14:30
Inhalt
Herstellergarantie / Gebrauchtwagengarantie: Was ist das?
Eine Garantie für ein Auto ist stets eine freiwillige Leistung. Sowohl für eine Herstellergarantie (Neuwagengarantie) als auch für eine Gebrauchtwagengarantie kann daher Folgendes zutreffen:
- An Bedingungen geknüpft
- Gilt in der Regel nur für bestimmte Bauteile des Autos
- Schließt Verschleißteile wie etwa Betriebsstoffe oder Bremsbeläge aus
- Setzt meist eine regelmäßige Wartung des Autos voraus
Die Herstellergarantie bei Neuwagen beginnt mit der Erstzulassung des Autos. Die Garantie eines Autohändlers für einen Gebrauchtwagen beginnt dagegen mit dem Datum, das im Kaufvertrag steht.
Garantie gilt zusätzlich zur Sachmängelhaftung
Leistungen der Herstellergarantie und der Gebrauchtwagengarantie gelten immer zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Für jedes gewerblich gekaufte Auto gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von mindestens 2 Jahren. Uneingeschränkt trifft dies aber nur bei Neuwagen zu.
Bei Gebrauchtwagen wird die verpflichtende Gewährleistungsfrist oder Sachmängelhaftung in der Regel per Vertrag auf ein Jahr verkürzt, wenn Sie als Privatperson den Gebrauchten von einem Unternehmer kaufen.
Bei Verkauf des Gebrauchten von Privat wird die Gewährleistung in der Regel per Vertrag ausgeschlossen. Von einem Händler kann die Gewährleistung nicht aufgehoben werden.
- Die Gewährleistung gilt für Schäden, die schon beim Kauf des Autos vorhanden waren.
- Dagegen greifen Herstellergarantie oder Gebrauchtwagengarantie, egal wann ein Mangel in der Laufzeit auftritt.
Die Gewährleistung bietet dem Käufer mehr Rechte. Die Garantie gilt länger und ist umfangreicher.
Gewährleistung | Garantie |
---|---|
Laufzeit meist 2 Jahre bei Neuwagen, 1 Jahr bei Gebrauchten | Neuwagen 2 bis 7 Jahre, je nach Hersteller, Gebrauchtwagen 1 Jahr |
Gesetzliche Vorschrift | Freiwillige Leistung des Herstellers / Händlers |
Für Käufer kostenlos | Zunächst kostenlos, Garantieverlängerung kostet meist extra |
Bei Kauf inklusive | Meist an Bedingungen geknüpft (etwa regelmäßige Wartung) |
Umfasst alle Fahrzeugteile | Nur für bestimmte Bauteile. Betriebsstoffe / Verschleißteile sind ausgeschlossen |
Mangel muss schon bei Kauf vorgelegen haben | Mangel muss in der Laufzeit auftreten |
Gilt immer | Gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung |
Behebung des Mangels gratis | Reparatur muss nicht kostenlos sein |
Bei schwerwiegendem Mangel: Minderung des Kaufpreises | Keine Minderung |
Wie lange geben Autohersteller Garantie?
Die Herstellergarantie der Autohersteller reicht von 2 Jahren bis zu 8 Jahren nach Erstzulassung. Oftmals gibt es hier keine Eingrenzung hinsichtlich der Fahrstrecke.
Das Minimum sind 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.
Die Laufzeit der Neuwagengarantie ist zudem abhängig vom jeweiligen Automodell. So können verschiedene Modelle eines Herstellers unterschiedliche Garantielaufzeiten haben.
Besonders lange Garantiezeiten für Neuwagen bieten aktuell folgende Autohersteller:
- Kia (7 Jahre, bis zu 150.000 Kilometer Laufleistung)
- Hyundai (5 Jahre ohne Kilometerbegrenzung / Elektromodelle: 8 Jahre, mindestens 160.000 Kilometer auf die Speicherbatterie)
- Mitsubishi (5 Jahre, bis zu 100.000 Kilometer Laufleistung / Hybridmodelle: 8 Jahre, bis zu 160.000 Kilometer auf die Speicherbatterie)
Besonderheit bei Lack und Durchrostung
Garantieleistungen für Lack (oft bei 3 Jahren) sowie für Durchrostung (vielfach 12 Jahre, kann aber von 5 bis zu 30 Jahren reichen) haben separate Laufzeiten.
Aktualisiert am 03.07.2023 14:30 Uhr