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Gebrauchtwagen & Neuwagen

Sachmängelhaftung beim Auto

aktualisiert am 23.05.2023 14:45

Sachmängelhaftung beim Auto: Was fällt darunter?

Bei der Sachmängelhaftung ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass ein Auto bei der Übergabe an den Käufer keinen Mangel aufweist.

Wann greift die Gewährleistung beim Autokauf?

Zustand des Fahrzeuges Dauer Sachmängelhaftung
Neuwagen 24 Monate
Gebrauchtwagen vom Händler In der Regel durch Vertrag auf 12 Monate begrenzt
Gebrauchtwagen von Privat Keine (Ausschluss im Kaufvertrag als Normalfall)

Haftungsausschluss von Privat: Was gilt hier?

Wer sein Auto privat verkauft, kann die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung für den Gebrauchtwagen vertraglich ausschließen. Dadurch muss der Verkäufer grundsätzlich nicht bei Mängeln am Auto haften.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ist bei Privatverkauf üblich.

In zwei Fällen gilt dieser Haftungsausschluss bei Verkauf von Privat jedoch nicht:

  1. Bei Arglist (Mangel wird absichtlich verschwiegen)
  2. Bei Garantiezusage des Verkäufers (etwa in Verkaufsanzeige oder im Kaufvertrag)

Trotzdem ist es auch dann für den Käufer nicht einfach, etwaige Ansprüche durchzusetzen.

Bei Arglist muss der Käufer beweisen, dass der Verkäufer überhaupt Kenntnis von dem Mangel hatte. Auf ihm bekannte wesentliche Mängel muss der Verkäufer von sich aus hinweisen.

Die Bewertung einer Garantiezusage ist oft ein Fall für Juristen. Ob eine Aussage wie etwa „Auto ist mängelfrei” als unverbindliche Anpreisung oder als verbindliche Garantiezusage zu werten ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung.

Gebrauchtwagen vom Händler: Welche Rechte habe ich?

Kaufen Sie als Privatperson einen Gebrauchtwagen von einem Händler, wird in aller Regel die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung per Klausel im Kaufvertrag auf 1 Jahr verkürzt.

Gebrauchsspuren

Die Gewährleistung gilt nicht für normale Gebrauchsspuren am Auto. Diese sind bei einem Gebrauchtwagen die Regel.

Kfz-Händler sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, dem Privatkäufer auf unübliche Gebrauchsspuren am Auto hinzuweisen. Geschieht dies nicht, müssen sie für später auftretende Mängel haften.

Wer ist in der Beweispflicht?

  • Mangel tritt innerhalb eines Jahres nach Kauf auf:
    Tritt ein Mangel am Auto bis zu 1 Jahr nach der Übergabe auf, gilt laut aktueller Rechtsprechung die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Der Händler muss beweisen, dass das Gegenteil vorlag.
  • Mangel tritt nach über einem Jahr nach Kauf auf:
    Nach dieser Frist von den 12 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer.

Bei einem Mangel im Rahmen der Sachmängelhaftung ist der Händler zu einer für den Käufer kostenlosen Nacherfüllung, sprich Reparatur, verpflichtet. Diese Nachbesserung muss vom Verkäufer vorgenommen werden. Der Käufer darf nicht eigenständig eine Kfz-Werkstatt damit beauftragen.

Kann ich den Gebrauchtwagen bei Sachmangel zurückgeben?

Muss der Händler bei einem Gebrauchten für einen Sachmangel haften, bleibt für den Käufer nur der Anspruch auf Nachbesserung. Die Ersatzlieferung eines mängelfreien Fahrzeuges ist bei einem Gebrauchtwagen nicht möglich.

Wie ist die Sachmängelhaftung bei Neuwagen? 

Bei einem Neuwagens haben Sie das Recht auf ein mängelfreies Autos.

Einen Neuwagen erhalten Sie immer vom Händler oder direkt vom Hersteller. Letzteres ist etwa bei einer Werksabholung oder im Falle eines Direktvertriebes bei Elektroautos der Fall.

Sollten Sie innerhalb der Gültigkeit der Sachmängelhaftung von zwei Jahren nach Übergabe des Neuwagens einen Mangel am Auto feststellen, haben Sie als Käufer gegenüber dem Verkäufer das Recht auf eine kostenlose Nacherfüllung. 

  • Meist ist nur eine Nachbesserung, also eine Reparatur oder ein Austausch, erforderlich
  • In schweren Fällen kann eine Nachlieferung (eines identischen Automodelles) notwendig sein

Seit dem 1. Januar 2022 muss der Käufer den Händler nur nachweislich über einen Mangel am Neuwagen informieren. Der Händler muss dann in einem angemessenen Zeitraum für eine kostenlose Nacherfüllung sorgen.

Ist dem Händler dies nicht möglich, weil es jeweils mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, darf der Verkäufer seit dem 1. Januar 2022 eine Reparatur oder einen Ersatzwagen verweigern.

Dann kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Kauf zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Gleiches gilt, wenn die vom Käufer gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung verstreicht oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist.

Sachmängelhaftung umfangreicher als Garantie

Die deutlich umfangreichere Sachmängelhaftung gilt unabhängig von anderen Garantieansprüchen gegenüber dem Autobauer. Die Herstellergarantie (durchschnittlich 2 bis 5 Jahre) ist ein freiwillige Leistung, die meist auf bestimmte Fahrzeugteile begrenzt ist.

Nacherfüllung beim Händler: Was muss ich wissen?

Ob ein Mangel am Gebrauchtwagen oder am Neuwagen: Der Käufer muss dem Verkäufer ausreichend Zeit für die Nacherfüllung einräumen. 

Die Anzahl der Versuche zur Nachbesserung von Seiten des Händlers hängt seit dem 1. Januar 2022 vom Einzelfall ab.

Diese Kosten muss der Händler übernehmen:

  • Abschleppkosten
  • Transport / Fahrtkosten des Autos zur Werkstatt
  • Ausbau des mangelhaften Teils / Einbau des mängelfreien Teils (Materialkosten und Arbeitskosten)
  • Alle benötigten Zusatzteile

Nur bei nachweislich eigenem Verschulden muss der Händler bei einer Sachmängelhaftung zahlen für:

  • Mietwagen
  • Verdienstausfall
  • Nutzungsausfall 

Sollte dem Verkäufer die Nachbesserung im Rahmen der Sachmängelhaftung nicht möglich oder fehlschlagen sein beziehungsweise endgültig verweigert werden, haben Sie als Käufer die Wahl zwischen

  • Minderung des Kaufpreises (durch Schätzung, eventuell durch Sachverständigen festgelegt)
  • Bei einem erheblichen Mangel: Rücktritt vom Kaufvertrag (eventuell wird eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer vom Kaufpreis abgezogen)

Aktualisiert am 23.05.2023  14:45 Uhr

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.