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Fahrzeuge werden in bestimmte Gruppen zusammengefasst. In der Kfz-Versicherung werden diese als Wagnisklassen bezeichnet.
Jede Wagnisklasse hat eine eigene Wagniskennziffer. Über die Wagnisklasse können auch statistische Risiken der jeweiligen Fahrzeuge von den Versicherungsgesellschaften erfasst werden.
Ausgewählte Wagnisklassen:
Wagnisklasse | Fahrzeug |
---|---|
112 | Auto |
001 | Kleinkrafträder und -roller bis 50 ccm |
003 | Krafträder und -roller über 50 ccm |
030 | Trikes |
031 | Quads |
127 | Wohnmobile |
271 | Miet-Lieferwagen |
361 | Lkw über 3,5 t zul Gesamtgewicht im gewerbl. Güterverkehr |
451 | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen |
581 | Private Anhänger |
140 | Miet-Pkw |
150 und 159 | Taxen |
621, 625 und 661 | Omnibusse |
Die Wagnisklasse ist eine der wenigen Gründe, warum eine Kfz-Versicherung einen Kfz-Haftpflichtversicherungsantrag ablehnen darf. Versichert ein Kfz-Versicherer beispielsweise keine Leichtkrafträder bis 80 ccm (Wagnisklasse 22), kann er den Antrag mit dem entsprechenden Verweis ablehnen.
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