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Was bedeutet Leasing?

Wer ein Auto least, der „mietet” es gewissermaßen für einen bestimmten Zeitraum. Dieser liegt in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren.

Während der vereinbarten Laufzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden.

Der Pkw gehört weiterhin dem Leasinggeber (Hersteller, Autohaus oder Bank).

Was ist mit der Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Versicherung für die Laufzeit des Leasingvertrages bezahlt stets der Leasingnehmer.

In den meisten Leasingverträgen kann sich der Leasingnehmer den Autoversicherer dabei selbst aussuchen.

Was gibt es zu beachten?

In der Regel verlangt der Leasinggeber zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht den Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

  • In den meisten Leasingverträgen steht, dass nur eine Markenwerkstatt das Fahrzeug reparieren darf. Bei einer Werkstattbindung (mit einem anderen Kfz-Betrieb) ist es daher möglich, dass die Versicherung die Reparatur nicht vollständig bezahlt.
  • Nach einem Totalschaden in der Vollkasko wird der Leasingvertrag in der Regel aufgelöst. Die noch ausstehenden Leasingraten kann der Leasinggeber aber noch einfordern. Falls nun der noch ausstehende Betrag höher ist als der Schadensersatz, den die Kaskoversicherung auszahlt, kommt dafür die GAP-Deckung auf.

Wählen Sie einen Kaskotarif OHNE Werkstattbindung, aber MIT einer möglichst hohen GAP-Versicherung.

In manchen Fällen ist die (Vollkasko-)Versicherung bereits im Vertrag enthalten. Das schlägt sich dann in höheren Leasingraten nieder.

Was ist bei Auslauf des Leasingvertrages?

Wie es mit Ihrer Kfz-Versicherung nach Ende des Leasingvertrages weitergeht, hängt davon ab, was anschließend mit dem Pkw geschieht:

  • Sie lösen das Fahrzeug beim Leasinggeber ab und übernehmen es als Eigentümer: Versicherung läuft weiter.
  • Sie schließen einen Leasing-Anschlussvertrag ab: Die Police läuft weiter.
  • Sie wollen das Fahrzeug nach der vereinbarten Laufzeit zurückgeben: Schließen Sie eine Kfz-Vollkasko mit unterjährige Laufzeit ab. Dann endet die Police exakt mit dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug zurückgeben.

Wer zahlt die Kfz-Steuer?

Auch die fällige Kfz-Steuer für die Laufzeit wird vom Leasingnehmer gezahlt.

Auf Wunsch kann der jährlich fällige Betrag anteilig in den Monatsraten beim Leasing eingerechnet werden.

Weitere Definitionen:

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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