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Für die Kfz-Versicherung sind das Verhalten des Versicherungsnehmers und der Fahrer im Straßenverkehr von Bedeutung.
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt oder wenn naheliegende Überlegungen nicht anstellt.
Vereinfacht gesagt ist grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung ein sehr unvorsichtiges oder sogar verantwortungsloses Handeln.
Ja, je nach Tarif sind auch Versicherungsschäden trotz grober Fahrlässigkeit voll abgedeckt. Im Vertrag verzichtet die Versicherungsgesellschaft dann auf die sogenannte Einrede (Einwand) der groben Fahrlässigkeit.
Ausnahmen Alkohol und Drogen
Davon ausgenommen sind grundsätzlich Schäden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder nach Drogenkonsum zustande gekommen sind. Dann müssen die Kfz-Versicherer auch bei der Mitversicherung grober Fahrlässigkeit nicht zahlen.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit in der Autoversicherung sind unter anderem:
Im Schadensfall kann grobe Fahrlässigkeit diese Folgen haben:
Weitere Definitionen:
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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