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Das Wichtigste in Kürze
Rechnen Sie mit mindestens 2.500 Euro bis 3.500 Euro. Die individuellen Kosten für den Führerschein Klasse B hängen maßgeblich davon ab, wo Sie ihn machen und wie viele Fahrstunden Sie benötigen. Diese kosten am meisten Geld.
12 Sonderfahrten sind Pflicht. Dazu kommen noch weitere Übungsfahrten, bis Sie gut genug Auto fahren, um die praktische Fahrprüfung zu machen.
Weitere Kosten:
Grundgebühr Fahrschule | 300 € |
Lehrmittel | 100 € |
Sonderfahrten Übungsfahrten |
800 € 1.000 € |
Antrag | 50 € |
Prüfungsgebühren | 250 € |
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfotos | 60 € |
Gesamtkosten | 2.560 € |
Für den Führerschein Klasse B benötigen Sie etwa 3 bis 5 Monate.
Schneller geht es in Intensivkursen, die von einigen Fahrschulen angeboten werden. Diese finden beispielsweise in den Schulferien statt.
In diesen Crashkursen oder Schnellkursen absolvieren Sie die Theorie und Praxis kompakt in einem Block in lediglich 1 bis 2 Wochen und sind danach bereit für die Prüfungen.
Das Mindestalter beim Führerschein der Klasse B liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Die Fahrschule können Sie schon mit 17 Jahren beginnen und die theoretische und praktische Prüfung machen. Ihren Führerschein erhalten Sie direkt nach bestandener Fahrprüfung beziehungsweise, wenn Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig sind, ab dem 18 Geburtstag bei der Führerscheinstelle.
Wer bereits früher Auto fahren möchte, kann das begleitete Fahren ab 17 Jahren machen. Dann beginnt die Fahrausbildung bereits mit 16,5 Jahren. Nach bestandenen Fahrprüfungen dürfen Sie bereits mit 17 Jahren in Deutschland und Österreich Auto fahren – allerdings immer mit einer Begleitperson.
Theorieunterricht | 14 x 90 Min. |
Fahrstunden |
12 Sonderfahrten Übungsfahrten (nach Bedarf) |
Theoretische Fahrprüfung | 30 Fragen |
Praktische Fahrprüfung | Ca. 45 Min. |
Sehtest | Augenarzt oder Optiker |
Erste-Hilfe Kurs | Kostenpflichtig |
Biometrisches Passfoto | Ca. 10 € |
Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Zwischen jedem Versuch müssen mindestens 2 Wochen liegen. Und es fallen jedes Mal Prüfungsgebühren an.
Außerdem darf zwischen der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung maximal 1 Jahr liegen.
Die Probezeit beim B-Führerschein dauert 2 Jahre. Sie beginnt ab der Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrprüfung (wenn Sie zu dem Zeitpunkt volljährig sind) beziehungsweise am Tag des Führerscheinerhaltes (wenn Sie zum Zeitpunkt der Fahrprüfung noch minderjährig sind).
Alkohol in der Probezeit:
Alkohol am Steuer ist für Fahrer bis 21 Jahre verboten. Bei einem Verstoß verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.
Generell drohen bei Verkehrsverstößen in der Probezeit je nach Anzahl und Schwere der Vergehen diese Maßnahmen:
Probezeit begleitetes Fahren und Motorrad:
Beim begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17) beginnt die Probezeit mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung. Die Probezeit ist dann schon mit 19 Jahren vorbei.
Wenn Sie vor der Klasse B bereits den Motorrad-Führerschein Klasse A1 (Leichtkrafträder) ab 16 Jahren gemacht haben, wird diese Probezeit angerechnet.
Alle ab 2013 ausgegebenen Führerscheine sind einheitlich 15 Jahre gültig.
Beispiel:
Wenn der Führerschein im Jahr 2023 ausgestellt ist, ist das Ablaufdatum im Jahr 2038. Dann muss der Führerschein gegen einen neuen ausgetauscht werden.
Ältere EU-Führerscheine im Scheckkartenformat sind hingegen ab dem Ausstellungsjahr entweder 25 oder 20 Jahre lang gültig.
Ausstellungsjahr | Ablaufdatum |
---|---|
1999 bis 2001 | 18.01.2026 |
2002 bis 2004 | 18.01.2027 |
2005 bis 2007 | 18.01.2028 |
2008 | 18.01.2029 |
2009 | 18.01.2030 |
2010 | 18.01.2031 |
2011 | 18.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 18.01.2033 |
Die alten Führerscheine aus Papier (grau und rosa) laufen spätestens im Jahr 2033 ab. Ausschlaggebend für das Ablaufdatum ist nicht das Ausstellungsdatum, sondern das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers:
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CHECK24 wünscht Ihnen viel Spaß!
Den Diebstahl zeigen Sie bei der Polizei an. Dann beantragen Sie einen Ersatzführerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Dafür benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto von sich, die Diebstahlanzeige der Polizei und Ihren Ausweis. Die Gebühr beträgt rund 50 Euro. Der neue Führerschein kommt in 4 bis 6 Wochen. Damit Sie in der Zwischenzeit Auto fahren dürfen, können Sie sich entweder einen vorläufigen Führerschein oder eine Befreiung von der Führerschein-Mitführpflicht ausstellen lassen.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihren Führerschein nicht wieder finden, beantragen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes einen neuen Führerschein. Das kostet rund 50 Euro und Sie benötigen Ihren Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und müssen eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Die Bearbeitung des Ersatzführerscheines kann 4 bis 6 Wochen dauern. Um in der Zwischenzeit Auto fahren zu dürfen, holen Sie sich bei der Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein (Bescheinigung über die Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht).
Einen Führerschein müssen oder können Sie in diesen Fällen umschreiben lassen. Sie erhalten dann einen neuen Führerschein ausgestellt:
Auto fahren, ohne den Führerschein dabei zu haben, ist verboten und eine Ordnungswidrigkeit. Sie erhalten ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Eventuell müssen Sie zusätzlich im Nachgang Ihren Führerschein bei einer Polizeidienststelle vorzeigen.
Der Führerschein wird nur bei schweren Verkehrsdelikten entzogen. Ist das der Fall, verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis. Frühestens nach 6 Monaten können Sie wieder eine Fahrerlaubnis beantragen. Dafür müssen Sie den Führerschein noch einmal ganz neu machen inklusive Fahrschule und Prüfungen.
Etwas anderes ist es, wenn Sie nur ein Fahrverbot bekommen. Dann müssen Sie Ihren Führerschein bei der Polizei abgeben, bekommen ihn aber nach der festgelegten Fahrsperre automatisch wieder zurück.
Um den Führerschein fürs Auto im Ausland machen zu können, müssen Sie dort offiziell gemeldet sein und Ihren regelmäßigen Wohnsitz haben, dort also mehr als die Hälfte des Jahres leben.
Ziehen Sie wieder nach Deutschland, können Sie Ihren ausländischen Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umtauschen.
Beim Führerschein B gibt es 3 Klassen:
Klasse | Fahrzeug | Alter |
---|---|---|
B/BF17 Beinhaltet Klasse: AM/L |
Kraftfahrzeuge (max. 9 Sitzplätze) bis 3,5 t Anhänger max. 750 kg |
Ab 18 Jahren (BF17 ab 17 Jahren) |
B96 Klasse B notwendig |
Pkw und Anhänger Anhänger > 750 kg Gespann max. 4,25 t |
Ab 18 Jahren (BF17 ab 17 Jahren) |
BE Klasse B notwendig |
Pkw und Wohnanhänger bis 3,5 t Gespann max. 7 t |
Ab 18 Jahren (BF17 ab 17 Jahren) |
Die Fahrerlaubnis gibt an, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen. Die Fahrerlaubnis haben Sie nach der entsprechenden bestandenen Fahrprüfungen (Theorie und Praxis). Es gibt kein Ablaufdatum.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen, dürfen Sie damit Pkw, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen und maximal 9 Sitzplätzen fahren sowie Kleinkrafträder und kleine Traktoren. Außerdem dürfen Sie kleine Anhänger bis 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht ziehen.
Der Führerschein selbst ist nur das Dokument im handlichen Scheckkartenformat und gewissermaßen die „Urkunde” der Fahrerlaubnis. Auf ihm ist unter anderem vermerkt, welche Fahrzeuge Sie fahren dürfen und seit wann die Fahrerlaubnis bereits gilt. Der Führerschein hat ein Ablaufdatum. Neuere EU-Führerscheine müssen nach 15 Jahren erneuert werden.
Einen internationalen Führerschein für die Klasse B benötigen Sie, wenn Sie im außereuropäischen Ausland Auto fahren möchten.
Ein internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig – jedoch nur in Kombination mit Ihrem normalen Führerschein. Sie erhalten ihn bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihre Wohnortes – also etwa dem Landratsamt oder dem Bürgerbüro.
Die Ausstellung erfolgt direkt vor Ort und kostet rund 20 Euro. Beantragen Sie den internationaler Führerschein online, ist eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen üblich.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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