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Beim Motorradführerschein gibt es ein Stufenmodell mit aufeinander aufbauenden Führerscheinklassen.
Fahrzeuge | Begrenzung | Alter Fahrer |
---|---|---|
Fahrräder mit Hilfsmotor | 25 km/h | 15 Jahre |
Nach einer kurzen Ausbildung bei einer Fahrschule wird die Mofa-Prüfbescheinigung ausgegeben. Diese ist - statt einem richtigen Führerschein – auf dem Mofa mitzuführen.
Fahrzeuge | Begrenzung | Alter Fahrer |
---|---|---|
Kleinkrafträder kleine Quads kleine Trikes |
45/50/60 km/h (je nach Erstzulassung) 50 ccm/4 kW |
16 Jahre* |
Die Klasse AM umfasst Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 50 ccm, bei Elektromotorrädern maximal 4 kW. Dazu zählen auch Gespanne, kleine Quads oder Trikes.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h. Der Führerschein kann ab 16 Jahren erworben werden. Kleinkrafträder dürfen auch mit jeder höheren Führerscheinklasse gefahren werden.
Fahrzeuge | Begrenzung | Alter Fahrer |
---|---|---|
Leichtkrafträder |
-125 ccm -15 PS/11 kW -0,1 kW pro kg Leergewicht |
16 Jahre |
Die Führerscheinklasse A1 gilt für Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm. Die Motorleistung ist auf 11 kW oder 15 PS beschränkt.
Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass die Maschine nicht mehr als 0,1 kW pro Kilogramm Leergewicht aufweisen darf.
Die Fahrerlaubnis für die Klasse A1 kann ab 16 Jahren erteilt werden. Dazu ist eine theoretische und praktische Prüfung Vorschrift.
Fahrzeuge | Begrenzung | Voraussetzung | Alter Fahrer |
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Leichtkrafträder |
-125 ccm -15 PS/11 kW -0,1 kW pro kg Leergewicht -keine Aufstiegsprüfung zu A1 oder A möglich -nur für Fahrten innerhalb Deutschlands |
Pkw-Führerschein (B) seit 5 Jahren | 25 Jahre |
Seit 2020 können Autofahrer zusätzlich den „kleinen A1-Schein” ohne Abschlussprüfung machen. Die Führerscheinklasse B 196 berechtigt zum Fahren mit Leichtkrafträdern.
Voraussetzungen:
Einschränkungen:
Fahrzeuge | Begrenzung | Alter Fahrer |
---|---|---|
mittelschwere Krafträder |
-48 PS/35 kW -0,2 kW pro kg Leergewicht |
18 Jahre |
Mit der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW beziehungsweise 48 PS und einem Leistungs-Gewichtsverhältnis von maximal 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht gefahren werden.
Der Motorradführerschein Klasse A2 kann frühestens mit 18 Jahren ausgegeben werden.
Wer bereits den A1-Schein besitzt, erwirbt die erweiterte Klasse A2 durch eine zusätzliche praktische Fahrprüfung. Der Direkteinstieg erfordert hingegen die normale theoretische und praktische Fahrausbildung.
Fahrzeuge | Begrenzung | Alter Fahrer |
---|---|---|
schwere Krafträder | keine | 20/24 Jahre |
Der Motorradführerschein A hat keine Leistungsbeschränkungen.
Besitzer des A2-Scheines können die Klasse A frühestens mit 20 Jahren durch eine praktische Fahrprüfung erlangen. Der Direkteinstieg mit regulärer theoretischer und praktischer Fahrausbildung ist ab 24 Jahren möglich.
Bei Trikes gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Das kommt darauf an:
Wenn Sie den Motorradführerschein machen möchten, sollten Sie mit diesen Gesamtkosten rechnen:
Mofa-Führerschein
AM-Führerschein (Kleinkrafträder)
A1-Führerschein (Leichtkrafträder)
B196-Führerschein (Erweiterung des Pkw-Führerscheines um Leichtkrafträder innerhalb Deutschlands)
A2-Führerschein
A-Führerschein
Normalerweise dauert es von der Anmeldung bei der Fahrschule bis zur Prüfung einige Wochen, bis Sie den Motorradführerschein gemacht haben.
Es gibt Fahrschulen, die Crash- oder Schnellkurse anbieten. Dann ist es möglich, den Führerschein fürs Motorrad in 5 bis 7 Tagen zu schaffen.
An einem Wochenende ist dies dagegen schon allein aufgrund der Pflichteinheiten in Theorie und Praxis eigentlich nicht zu schaffen.
Wie groß der Umfang der Fahrschulstunden für den Motorradführerschein ist, hängt von der Art des Führerscheines und Ihrem Können ab.
Rechnen Sie mit 20-30 Fahrstunden. Hinzu kommt der theoretische Unterricht.
Klasse | Theorie | Praxis | Prüfung |
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Mofa | 6 x 90 min. | 90 min. | nein |
AM |
12/6* x 90 min. Grundstoff 2 x 90 min. Zusatzstoff |
keine Vorgabe | nein |
B 196 | 4 x 90 min. | 5 x 90 min. | nein |
A1 |
12/6* x 90 min. Grundstoff 4 x 90 min. Zusatzstoff |
-Übungsfahrten -12 x 45 min. Sonderfahrten |
ja |
A2 |
12/6* x 90 min. Grundstoff 4 x 90 min. Zusatzstoff |
-Übungsfahrten -12 x 45 min. Sonderfahrten |
ja |
A |
-12/6 x 90 min Grundstoff -4 x 90 min. Zusatzstoff |
-Übungsfahrten -12 x 45 min. Sonderfahrten |
ja |
*Wer den Pkw-Führerschein (B) vor maximal 24 Monaten gemacht hat, kann sich diese Theoriestunden anrechnen lassen. Die Stundenzahl mit dem Grundstoff reduziert sich dann um die Hälfte.
Durch Übungsfahrten lernen Fahrschüler den praktischen Umgang mit Krafträdern. Trainiert werden folgende Verkehrssituationen.
Diese Situationen sind auch Teil der Fahrprüfung.
Zwölf Pflichtstunden je 45 Minuten sind ab der Führerscheinklasse A1 vorgeschrieben. Diese Pflichtfahrten beinhalten:
Für die praktische Motorradprüfung muss jeder Fahrschüler einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen und während der Prüfungsfahrt geeignete Schutzkleidung tragen. Die Schutzkleidung besteht aus:
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Motorradführerscheine sind einheitlich nur noch bis zum Jahr 2033 gültig. Dann müssen sie ersetzt werden.
Alle neueren Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen danach ebenfalls ersetzt werden.
Es wird nur der Führerschein selbst ungültig. Ihre Fahrberechtigung bleibt bestehen. Sie müssen die Fahrprüfung also nicht noch einmal machen.
Mehr zum Thema Gültigkeit von Führerscheinen erfahren Sie hier
Das kommt darauf an. Entscheidend ist das Datum, an dem Ihr Autoführerschein ausgestellt worden ist:
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Autor: Sascha Rhode
Nennt deutlich mehr Zwei- als Vierräder sein Eigen. Mag alte Vespa-Roller - saubere Hände haben daher andere.