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Begleitetes Fahren ab 17 in der Kfz-Versicherung

aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein BF17-Fahrer kostet in der Kfz-Versicherung oft keinen oder nur einen geringen Aufpreis.
  • Melden Sie einen BF17-Teilnehmer Ihrer Kfz-Versicherung rechtzeitig vor der ersten Fahrt.
  • Wer das Begleitete Fahren ab 17 Jahren absolviert hat, kann beim eigenen Auto bei der Ersteinstufung eine bessere Schadenfreiheitsklasse erhalten.

Kfz-Versicherung: Gibt es Begleitetes Fahren ab 17 ohne Aufschlag?

Ja. Bei vielen Kfz-Versicherern kostet die Erweiterung der Police um einen Teilnehmer am Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) keinen Aufpreis.

Andere Anbieter verlangen einen oft nur geringen Zuschlag.

Der BF17-Fahrer muss VOR seiner ersten Fahrt mit dem Pkw der jeweiligen Autoversicherung gemeldet werden.

Welchen Vorteil bietet BF17 in der Kfz-Versicherung?

Wenn der BF17-Teilnehmer später erstmals ein Auto auf sich selbst versichert, rechnen einige Kfz-Versicherer das Begleitete Fahren an.

In diesem Fall wird der junge Fahrer in der Autoversicherung gleich in eine bessere – und damit günstigere – Schadenfreiheitsklasse eingestuft.

Die Prüfbescheinigung kann ab dem 18. Geburtstag in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Damit sind dann Alleinfahrten erlaubt. Die zuvor gültige Prüfbescheinigung muss dabei abgegeben werden.

Begleitetes Fahren: Was ist das?

Das Begleitete Fahren (BF17) gibt Fahranfängern die Möglichkeit, sich in Begleitung schon mit 17 Jahren selbst ans Steuer eines Pkw zu setzen.

Das bedeutet im Maximalfall ein Jahr mehr Fahrpraxis. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich möglich. Die Auslandsfahrt muss allerdings in der Kfz-Versicherung mit abgedeckt sein.

Die Ausbildung in der Fahrschule sowie die theoretische und praktische Prüfung des Minderjährigen unterscheiden sich dabei nicht von jener anderer Fahrschüler. Das gilt auch für die Kosten der Ausbildung.

Der einzige Unterschied: Beim Führerschein ab 17 erhält der Minderjährige nach bestandener Prüfung zunächst eine Prüfbescheinigung. Dafür fallen Extrakosten an. 

BF17 Extrakosten
Prüfbescheinigung etwa 50 €
Eintrag erste Begleitperson etwa 20 €
Eintrag weitere Begleitperson je etwa 10 €

Wie ist der Ablauf beim Begleiteten Fahren?

Bei Ausbildung, Prüfung sowie Probezeit gibt es keinen Unterschied zum normalen Führerschein.

Fahrschule

Ab einem Alter von 16,5 Jahren können sich Fahranfänger, die am BF17 teilnehmen möchten, bei einer Fahrschule anmelden.

Fahrprüfung

  • Die theoretische Fahrprüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Fahrprüfung kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen.

Prüfbescheinigung

Sind beide Prüfungen bestanden, erhält der BF17-Teilnehmer zunächst eine Prüfbescheinigung. Diese muss während einer Autofahrt immer mitgeführt werden.

  • Darin sind auch die Begleitpersonen vermerkt.
  • Das Dokument ist gültig vom 17. Geburtstag an bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag.
  • Diese Prüfbescheinigung wird außer in Deutschland auch in Österreich anerkannt

Probezeit

Die zweijährige Probezeit für Fahranfänger beginnt bereits an dem Tag, an dem die Prüfbescheinigung ausgehändigt wird. Es gilt während dieser Zeit die 0,0 Promillegrenze.

Echter Führerschein

Die Prüfbescheinigung kann ab dem 18. Geburtstag in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Damit sind dann Alleinfahrten erlaubt. 

Die zuvor gültige Prüfbescheinigung muss dabei abgegeben werden.

Was gilt für die Begleitperson?

Bei Führerschein ab 17 muss immer eine Begleitperson mit im Auto sitzen, die in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Einen Alleinfahrt ist strikt verboten!

Die Zahl der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Weitere Personen können auch nachträglich eingetragen werden.

Eine Begleitperson darf nur beraten, aber nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Dabei ist es gleich, ob sie auf dem Beifahrersitz oder im Fond Platz nimmt.

Für eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter der Begleitperson: 30 Jahre
  • Pkw-Führerschein ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren
  • Maximal ein Punkt in Flensburg
  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille

Fragen & Antworten (FAQ)

Was sind die Voraussetzungen für das begleitete Fahren?

Der Fahrer muss mindestens 17 Jahre alt sein. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahren alt sein, den Führerschein seit 5 Jahren haben und maximal 1 Punkt in Flensburg haben.

Ist der Führerschein beim Begleiteten Fahren ab 17 teurer?

Nein, der Führerschein selbst ist nicht teurer. Allerdings kostet die Prüfbescheinigung extra, ebenso muss jede Begleitperson eine kostenpflichtige Auskunft aus dem Verkehrszentralregister mit ihrem Punktestand besorgen.

Darf die Begleitperson auch hinten sitzen?

Ja, das ist erlaubt.

Wie alt darf die Begleitperson maximal sein?

Ein Höchstalter für Begleitpersonen ist beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren nicht festgelegt, lediglich ein Mindestalter von 30 Jahren.

Wie viel Promille darf die Begleitperson haben?

Die Begleitperson darf bei BF17 maximal 0,5 Promille haben.

Wie viele Begleitpersonen kann ich eintragen?

Es gibt keine Höchstgrenze bei der Anzahl der Begleitpersonen.

Was passiert, wenn die Begleitperson nicht eingetragen ist?

Eine nicht benannte Begleitperson hat Konsequenzen für den Teilnehmer am Begleiteten Fahren. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und vor der Wiedererteilung muss ein Aufbauseminar besucht werden, ein Bußgeld wird verhängt, es gibt einen Punkt in Flensburg und die Probezeit verlängert sich.

Wird das Begleitete Fahren auf die Probezeit angerechnet?

Ja, die Zeit des Begleiteten Fahrens wird auf die zweijährige Probezeit des Führerscheines angerechnet. Die Probezeit verkürzt sich somit.

Wo darf ich mit Begleitetem Fahren im Ausland Auto fahren?

Dies ist derzeit außer in Deutschland nur noch in Österreich erlaubt.

Welche Fahrzeuge darf ich mit BF17 alleine fahren?

Kleinkrafträder und -Roller bis 50 ccm sowie bestimmte Traktoren dürfen als BF17-Teilnehmer auch alleine gefahren werden.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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