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Fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können sich einen Unfallschaden an Ihrem Auto auch auszahlen lassen.
  • Ein solches Vorgehen ohne Reparatur wird als fiktive Abrechnung bezeichnet.
  • Ob eine Reparatur oder die Auszahlung die bessere Entscheidung ist, hängt vom Einzelfall ab.

Auszahlung statt Reparatur

Nach einem Schaden an Ihrem Auto können Sie sich von der Kfz-Versicherung die theoretisch anfallenden Kosten für die Reparatur auszahlen lassen. Dies nennt man „fiktive Schadenabrechnung”.

Der Schaden am Auto wird dabei nicht behoben. Stattdessen fließt Geld von der Versicherung als Ersatzleistung. Dies ist gesetzlich geregelt:

Paragraf 249 BGB

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Möglich ist eine fiktive Abrechnung des Schadens in der Kfz-Versicherung:

  • In der Kfz-Haftpflicht (jemand anderes hat den Unfall verursacht)
  • In der Teilkasko und Vollkasko. Hierbei wird jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.

Auto nicht sofort verkaufen

Um die fiktive Schadensregulierung nutzen zu können, muss der Halter das Auto nach dem Unfall meist noch mindestens 6 Monate lang weiter nutzen und kann es erst nach dieser Frist verkaufen.

Das zahlt die Kfz-Versicherung aus

Ausgezahlt werden von der Kfz-Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung in jedem Fall die vom Gutachten oder im Kostenvoranschlag veranschlagten Kosten für:

  • Benötigte Ersatzteile (Netto)
  • Arbeitslohn der Werkstatt (Netto)
  • Angefallene Transportkosten (Netto)
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung des Autos (wenn zutreffend, nur auf Grundlage eines Gutachtens)
  • Kfz-Unfallgutachten (erbracht, kostenfrei bei unverschuldetem Unfall)
  • Anwalt (kostenfrei bei unverschuldetem Unfall)

Wer sich von der Kfz-Versicherung nach einem Unfallschaden am Auto das Geld unter Verzicht auf eine Reparatur auszahlen lässt, nimmt finanzielle Abzüge in Kauf.

Denn andere, vorab mit einberechnete Kosten kann die Kfz-Versicherung bei der fiktiven Abrechnung bei der Schadenabrechnung einbehalten:

Nicht ausgezahlte Posten Grund
Mehrwertsteuer Für Ersatzteile und Arbeitsleistung (§ 249 BGB Abs. 2); entfällt bei Barauszahlung
Schadenminderungspflicht Der Geschädigte darf durch die Auszahlung des Unfallschadens keine finanziellen Vorteile haben oder einen Profit herausschlagen
Verbringung (Transport) Nicht angefallene, aber einkalkulierte Transportkosten, etwa zu einer Lackiererei

Sonderfall Mehrwertsteuer

Lassen Sie als Geschädigter Ihr Auto letztendlich doch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer bei der Kfz-Versicherung nachträglich noch geltend machen. Die Rückerstattung ist jedoch längstens 3 Jahre nach dem Unfall möglich.

Faustregeln für die Bewertung

Die Frage, ob nach einem Unfallschaden eine fiktive Abrechnung mit der Kfz-Versicherung oder eine Reparatur des Autos die bessere Lösung ist, lässt sich pauschal nicht beantworten.

  • Bei älteren Autos kann eine fiktive Abrechnung die bessere Option sein.
  • Bei neueren und bei teuren Fahrzeugen, die irgendwann einmal verkauft werden sollen, läuft es oft auf eine Reparatur hinaus. Eine genaue Analyse des Gutachtens des Kfz-Sachverständigen hilft bei der Beurteilung.

Abgesehen vom Alter des Fahrzeuges sind noch andere Herangehensweisen bei der Bewertung denkbar.

Szenario nach Unfall Bewertung
Kosten für Reparatur liegen über Wiederbeschaffungswert Ersatzleistung als Grundlage für Kauf eines anderen Autos
Behebung des Schadens ist reine Schönheitsreparatur Ist die Fahrsicherheit wie bei einem Bagatellschaden nicht beeinträchtigt, wäre Geld als Ersatzleistung eine Option
Vor allem am Geld interessiert Das Auto sollte in Kürze ohnehin verkauft werden oder das Geld wird für andere Anschaffungen benötigt


Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist keine fiktive Abrechnung möglich. Hier zahlt Ihnen die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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