7 Schritte
Führerschein machen
aktualisiert am 20.12.2019 16:09
Erfahren Sie alles zum Ablauf der Ausbildung für den Führerschein, der Dauer und den Kosten.
Wir erklären, wie die Fahrschulprüfung in der Theorie und Praxis funktioniert und was für das Bestehen der Führerscheinprüfung wichtig ist.
Bei Fahrschule anmelden
Es beginnt mit der Auswahl und Anmeldung einer Fahrschule. Um die passende zu finden, helfen Tipps von Freunden, Bewertungen im Internet und ein Preisvergleich.
Nur durch eine Fahrschule können Sie die für die Führerschein-Prüfungen notwendigen Theorie- und Praxisstunden nachweisen.
Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
Ein Sehtest bei einem Augenarzt oder Optiker ist Pflicht, ebenso ein Erste-Hilfe-Kurs.
Die Bescheinigungen werden bereits für den Antrag bei der Führerschein-Behörde gebraucht.
Führerschein beantragen
Den Führerscheinantrag stellen Sie besser frühzeitig. Stellvertretend macht das in der Regel Ihre Fahrschule.
Die Bearbeitungszeit beträgt meist rund 5 Wochen. Während der Wartezeit können Sie die Fahrausbildung machen.
Unterricht Theorie
Bevor der Theorieunterricht startet, verlangt die Fahrschule in aller Regel die Kursgebühr.
Der theoretische Teil der Führerschein-Ausbildung findet in der Fahrschule statt.
Das Wissen wird in 14 Einheiten vermittelt (12 Grundeinheiten und 2 Zusatzeinheiten). Eine Theorieeinheit dauert 90 Minuten. Jede der beiden Zusatzeinheiten muss besucht werden.
Die Grundeinheiten müssen ebenfalls absolviert werden. Hier ist es aber egal, ob Sie jede Einheit besucht haben. Wichtig ist nur, dass Sie 12 Mal anwesend waren.
Unterricht Praxis (Fahrstunden)
Mit dem Fahrlehrer geht es hinters Steuer. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Normalerweise werden Doppelstunden gemacht. Entweder Sie fahren zuerst auf einem Verkehrsübungsplatz oder die Fahrausbildung geht gleich im richtigen Straßenverkehr los.
Um die Grundkenntnisse als Autofahrer praktisch zu erlernen, gibt es keine gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden.
Im Schnitt sind es 18 Stunden (9 Doppelstunden).
Ist der Fahrlehrer vom fahrerischen Können des Fahrschülers ausreichend überzeugt, stehen die 12 Sonderfahrten auf dem Lehrplan. Das sind:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Die Sonderfahrten sind verpflichtend und müssen absolviert werden. Ohne diese werden Sie nicht zu den Prüfungen zugelassen.
Theorieprüfung machen
Nach den Sonderfahrten können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. In der Praxis übernimmt das die Fahrschule stellvertretend für Sie.
Die Anmeldung zur theoretischen Fahrprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem erlaubten Mindestalter für die jeweilige Fahrzeugklasse (bei Klasse B für Pkw ist das der 18. Geburtstag) erfolgen.
Auf die Prüfung bereitet Sie die Fahrschule in den Theorie-Stunden vor. Zum Üben gibt es die Theorie-Fragen klassisch in Form von Fragebögen auf Papier zum Ausfüllen. Wer mit Bleistift arbeitet, kann radieren und die Bögen so mehrmals durchmachen.
Außerdem gibt es die Prüfungsfragen auch online, zum Beispiel als App, von mehreren Anbietern. Damit können Sie komfortabel auf dem Smartphone, Tablet und PC zu Hause oder unterwegs für die theoretische Führerscheinprüfung lernen.
Hier geht es zum CHECK24-Fahrschulquiz.
In der Prüfung werden am PC/Tablet aus einem Pool aus rund 1.000 Fragen insgesamt 30 Fragen gestellt. Die Fragen haben je nach Schwere beziehungsweise Wichtigkeit unterschiedlich viele Punkte (1 bis 5 Punkte)
Als Prüfling dürfen Sie maximal 10 Fehlerpunkte machen. Auch wer 2 besonders wichtige Fragen mit jeweils 5 Punkten falsch beantwortet, ist durchgefallen.
Die Prüfung dauert 30 bis 45 Minuten und wird von einem Prüfer von TÜV oder DEKRA durchgeführt und überwacht. Sie bekommen direkt im Anschluss Ihr Ergebnis
Haben Sie die Theorie bestanden, kann die praktische Prüfung folgen. Dafür haben Sie maximal 12 Monate nach Bestehen der theoretischen Prüfung Zeit. Nach Ablauf dieser Frist müsste die Theorieprüfung wiederholt werden.
Sind Sie dagegen durchgefallen, können Sie die Prüfung wiederholen.
Ohne bestandene Theorie-Prüfung gibt es den Führerschein in Deutschland nicht!
Praxisprüfung machen
Der Fahrlehrer wird Ihnen sagen, wenn Sie bereit für die praktische Prüfung sind.
Die Fahrprüfung können Sie frühestens 1 Monat vor dem erlaubten Mindestalter machen. Während der Prüfungsfahrt sitzt der Fahrlehrer neben dem Fahrschüler auf dem Beifahrersitz. Er sagt ihnen (in Abstimmung mit dem Fahrprüfer auf der Rückbank), was Sie machen sollen.
Sie haben die Praxisprüfung bestanden, wenn Sie 45 Minuten ohne schweren Fehler Auto gefahren sind.
Als schwerer Fehler gilt zum Beispiel:
- Überfahren einer roten Ampel
- Überfahren eines Stoppschildes
- Einfahren in eine Einbahnstraße
- Gefährdung von Verkehrsteilnehmern
Außerdem fallen Sie immer durch, wenn der Fahrlehrer eingreifen muss.
Der Prüfer sagt Ihnen sofort – spätestens nach dem Ende der Prüffahrt -, ob Sie bestanden haben.
Sind Sie bereits 18 Jahre alt, bekommen Sie von ihm Ihren Führerschein in der Regel direkt ausgehändigt. Sie dürfen dann auch sofort Auto fahren.
Andersfalls müssen Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag warten und den Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.
Sind Sie durchgefallen, können Sie die Prüfung wiederholen.
Ohne bestandene Praxis-Prüfung erhalten Sie in Deutschland den Pkw-Führerschein nicht!
Antworten auf weitere Fragen
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Führerschein in anderen Sprachen machen
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Sie müssen den Führerschein nicht auf Deutsch machen. Je nach Fahrschule werden Theorie- und Praxisstunden auch in anderen Sprachen wie zum Beispiel Englisch, Türkisch, Französisch, Italienisch und Spanisch angeboten. Auch das Lernmaterial und die Prüfungsaufgaben gibt es in vielen verschiedenen Sprachen.
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Führerschein bei Krankheit/Beeinträchtigung
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Bei einer Krankheit, chronischen Einschränkung (zum Beispiel Epilepsie, Diabetes) oder sonstigen Beeinträchtigung (zum Beispiel Blindheit) kommt es auf den Einzelfall an, ob Sie den Führerschein machen beziehungsweise behalten dürfen.
Grundsätzlich besagt die Fahrerlaubnis-Verordnung: Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn er selbst Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet.
Beim Erstantrag auf den Führerschein eines Fahrschülers müssen Sie im Antrag angeben, ob eine körperliche oder geistige Einschränkung vorliegt. Wenn Sie das bejahen, entscheidet die Führerscheinstelle, ob und welche Gutachten Sie bringen müssen, um nachzuweisen, dass Sie trotzdem Auto fahren können.
Gefordert wird zum Beispiel:
- ein fachärztliches Gutachten
- ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU)
- ein technisches Gutachten (bedarfsgerechter Umbau des Pkw)
Entsprechende Erkrankungen sind beispielsweise hier aufgeführt »
Die Kosten tragen Sie als Betroffener. Weigern Sie sich, die Gutachten beizubringen, kann Ihnen der Führerschein verweigert beziehungsweise entzogen werden.
Wenn Sie den Führerschein bereits haben, muss Ihr Arzt Sie auf mögliche Einschränkungen im Straßenverkehr und diesbezügliche Gefahren hinweisen. Ob Sie Ihre Beeinträchtigung bei der Führerscheinstelle melden, ist Ihnen überlassen.
Sind Sie fahruntauglich und fahren trotzdem Auto, machen Sie sich im Schadensfall strafbar. Außerdem müssen Sie mit Konsequenzen Ihrer Kfz-Versicherung rechnen.
Wenn Sie im Rahmen einer Behandlung Medikamente nehmen, die das Autofahren beeinträchtigen, erhalten Sie ein Fahrverbot. Das gilt, bis die „Gefahr“ nicht mehr besteht und Ihre Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder vollständig vorhanden ist.
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Prüfung wiederholen
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Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Allerdings kostet jeder neue Versuch erneut Prüfungsgebühren.
Für die Theorie-Prüfung gilt: Nach jedem Versuch müssen Sie mindestens 2 Wochen warten.
Für die Praxis-Prüfung gilt das gleiche. Wichtig: Zwischen der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung darf maximal 1 Jahr liegen. Dauert es länger, müssen Sie die Theorie-Prüfung wiederholen.
Wenn Sie die Prüfungen extrem oft nicht schaffen, kann der Prüfer das der Zulassungsstelle melden. Diese kann zum Beispiel durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU oder umgangssprachlich Idiotentest genannt) überprüfen lassen, welche Gründe das Versagen haben kann.
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Gibt es eine Altersgrenze?
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Beim Pkw-Führerschein gibt es kein gesetzliches Maximalalter. Solange keine körperlichen und/oder geistigen Gebrechen vorliegen, die ein Autofahren verhindern (zum Beispiel Sehtest nicht bestanden), kann der Autoführerschein immer gemacht werden.
Es gilt jedoch in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer davor schon Auto fahren will, kann das begleitete Fahren ab 17 Jahren machen.
Den Führerschein für andere Kraftfahrzeuge kann schon früher gemacht werden. Los geht es mit Kleinkrafträdern (zum Beispiel für 50er Roller, Moped und Mofa). Hier liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren. In einigen Bundesländern liegt das Mindestalter versuchsweise sogar bei nur 15 Jahren.
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Welches Getriebe darf ich fahren?
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Seit dem Januar 2021 ist es egal, ob Sie auf einem Auto mit Handschaltung oder Automatik gelernt haben. Selbst wenn Sie in der Fahrschule mit Automatik gefahren sind, gilt seitdem: Können Sie bei der Fahrprüfung 10 Fahrstunden mit Handschaltung nachweisen, dürfen Sie danach beide Getriebearten fahren.
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Führerschein machen als Ausländer
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Auch als Ausländer können Sie in Deutschland den Führerschein machen.
Sie brauchen dafür dieselben Unterlagen wie deutsche Staatsbürger:
- Ausweis/Pass
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
- Anmeldung bei einer Fahrschule
- bestandene Theorie- und Praxisprüfung (für die Erhalt des Führerscheines)
Außerdem müssen Sie in Deutschland gemeldet sein (Ihren Wohnsitz haben), um hier den Führerschein machen zu dürfen. Das ist Vorschrift, um einen Führerschein-Tourismus zu vermeiden.
Asylbewerber ohne Pass und Geburtsurkunde können trotzdem den Führerschein machen. Bei ihnen reicht es aus, wenn Sie die „Bescheinigung zur Aufenthaltsgestaltung“ vorlegen.